BESCHLUSSVORLAGE - GB II/129/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Empfehlungsbeschluss zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans und zur Freigabe der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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03.05.2012
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I. Sachvortrag:
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß §§ 47 a- f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen erfasst und Lösungen aufgezeigt werden. Von den jeweilig zuständigen Behörden sind Lösungsmöglichkeiten umzusetzen.
Die Stadt Garching hat die Firma Accon beauftragt, eine Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungsrichtlinie für die Stadt Garching zu erstellen. In der Anlage ist ein Entwurf zum Lärmaktionsplan mit zugehörigen Anlagen zu finden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wichtiges Element im Vollzug der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Die Richtlinie sieht vor, die Öffentlichkeit über den Umgebungslärm und seine Auswirkungen zu informieren.
Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung den Aufstellungsbeschluss für den Lärmaktionsplan zu fassen und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Trägern zu beteiligen. Als Auslegungsfrist sollte ein Monat festgelegt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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513,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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1.005,6 kB
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