ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/129/2012

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß §§ 47 a- f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denenrmprobleme und Lärmauswirkungen erfasst und Lösungen aufgezeigt werden. Von den jeweilig zuständigen Behörden sind Lösungsmöglichkeiten umzusetzen.

 

Die Stadt Garching hat die Firma Accon beauftragt, eine Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungsrichtlinie für die Stadt Garching zu erstellen. In der Anlage ist ein Entwurf zum Lärmaktionsplan mit zugehörigen Anlagen zu finden.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wichtiges Element im Vollzug der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Die Richtlinie sieht vor, die Öffentlichkeit über den Umgebungslärm und seine Auswirkungen zu informieren.

 

Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung den Aufstellungsbeschluss für denrmaktionsplan zu fassen und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Trägern zu beteiligen. Als Auslegungsfrist sollte ein Monat festgelegt werden.

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Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, den Aufstellungsbeschluss für denrmaktionsplan zu fassen und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Trägern zu beteiligen. Als Auslegungsfrist r die Beteiligung wird ein Monat festgelegt.

 

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Anlagen

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