BESCHLUSSVORLAGE - GB II/140/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Kinderhaus am Kreuzeckweg - Auftragserhöhung Gewerk Schreiner - Fa. Beck
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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03.05.2012
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I. Sachvortrag:
Der Verwaltung liegt die durch das Bauleitungsbüro Stilling geprüfte 1. Teilschlussrechnung der Fa. Beck für die Schreinerarbeiten im Kinderhaus vor. Diese liegt nach Prüfung durch das Bauleitungsbüro Stilling auf Grund von Massenmehrungen um 4.689,30 € über der bisher freigegeben Auftragssumme in Höhe von 121.696,97 €.
Fa. Beck – Schreinerarbeiten:
Gemäß Beschluss des Bau- Planungs- und Umweltausschuss vom 05.07.2011 beauftragt mit einer vorläufigen Auftragssumme von 87.817,54 € brutto.
Gemäß Beschluss des Bau- Planungs- und Umweltausschuss vom 11.10.2011 Auftragserhöhung auf
113.807,14 € brutto.
Gemäß Beschluss des Bau- Planungs- und Umweltausschuss vom 02.02.2012 Auftragserhöhung auf 118.956,41 € brutto.
Gemäß Beschluss des Bau- Planungs- und Umweltausschuss vom 06.03.2012 Auftragserhöhung auf 121.696,97€ brutto.
Die Kostenüberschreitung in der Teilschlussrechnung wird durch das Büro Stilling wie folgt begründet:
- Massenmehrungen in Höhe von ca. 1195,95 € brutto bei den Wandverkleidungen Garderoben und der Akustikwandverkleidung.
- Ausführung des im Nachtrag NA 01 beauftragten Treibriegelschlösser als Falztreibriegelschloss, auf Anordnung der Planungsgruppe Heilmaier. Mehrkosten 1.256,64 € brutto.
- Die restlichen Mehrkosten sind im Wesentlichen durch Massenmehrungen bei den Stundenlohnarbeiten durch zusätzlich erforderliche Arbeiten entstanden, die im LV nicht erfasst waren.
Da noch Restarbeiten durch die Fa. Beck ausstehen, beläuft sich die Schlussrechnungssumme auf voraussichtliche 127.500,11 € brutto. Damit erhöht sich die Gesamtauftragssumme um 5.803,14 € brutto.
Die Mehrkosten wurden lt. Angabe BBS Stilling zum Teil bereits in der, in der BPU Sitzung vom 13.12.2011 dargelegten Kostenüberschreitung, berücksichtigt und führt zu keiner weiteren Kostenerhöhung der Gesamtmaßnahme.
