BESCHLUSSVORLAGE - I-UMA/069/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorstellung der Planung zum neuen Spielplatz am Überreiterweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Umweltschutz - Abfall
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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03.05.2012
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- Sachvortrag:
Auf dem derzeit noch brach liegenden Grundstück am Überreiterweg soll, nach Vorgabe des Bebauungsplanes Nr. 129, diesen Sommer ein Spielplatz und eine attraktive Grünfläche entstehen. Der Spielplatz wird, wie vom Bebauungsplan vorgesehen, Kindern von 0 bis 6 Jahren und darüber hinaus ein Spielangebot bieten. Die Planung wird vom Umweltreferat Abteilung Grünflächen der Stadt Garching durchgeführt und sieht folgendermaßen aus:
Das Grundstück hat eine Fläche von ca. 800 m² und liegt inmitten einer Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Mehrfamilienhäusern. Im Süden grenzt ein kombinierter Fuß- und Radweg mit beidseitigem Grünstreifen an das Gelände an. Dieser Fuß- und Radweg verbindet den Mühlfeldweg mit dem Angerlweg und dient der Erschließung des Spielplatzes von Süden her. Von Norden wird das Grundstück durch den Überreiterweg erschlossen. Zusätzlich gelangen die Bewohner des angrenzenden Mehrfamilienhauses im Westen durch einen Anwohnerweg auf das Grundstück.
Der Freiraum wird in drei Bereiche unterschiedlicher Aufenthaltsqualität gegliedert.
Im Westen wird mit Platanen, die in Dachform erzogen werden, ein schattiges Dach wachsen. Vor der Sonne geschützt kann sich hier Jung und Alt auf Bänken ausruhen, sich erzählen und zum Beispiel Boule spielen.
Der zentrale Bereich in der Mitte ist für „ein Spielgerät“ aus Holz vorgesehen. Dieses Spielgerät soll den Kindern alle Möglichkeiten von Bewegungen anbieten – Klettern, Steigen, Hangeln, Balancieren, Turnen… Als Fallschutzmaterial soll Riesel eingebracht werden. Die Entscheidung über das Spielgerät steht noch aus. Ein Beispiel, wie das Spielgerät aussehen könnte, liegt den Anlagen bei.
Die Einfassung des Spielraums wird gepflastert und ist zum einen Wegeverbindung auf dem Grundstück als auch Gliederung der drei Bereiche.
Ein sonniger Bereich mit einer Rasenfläche ist auf dem östlichen Teil des Grundstücks geplant. Ein einzelner Solitärbaum wird diesem Bereich den räumlichen Schwerpunkt geben und über die Grundstücksgrenzen hinaus sichtbar sein. Auf dieser Rasenfläche ist ein „Spielhügel“ aus Holz für die Kleinsten geplant. Das Spielgerät für die Kleinkinder ist durch die Pflasterfläche optisch und räumlich vom Spielgerät für die größeren Kinder losgelöst. Auch hier sind Sitzmöglichkeiten geplant.
Die Begrenzung des Grundstücks zu den Nachbargrundstücken wird teils durch geschnittene Hecken, in unterschiedlichen Höhen von ca. 70 cm bis 1,40 m und teils durch Blühsträucher erreicht. Durch die Kombination von geschnittenen und freiwachsenden Hecken wird einerseits Spannung durch unterschiedliche Ein- und Ausblicke erzeugt und andererseits der spätere Pflegeaufwand verringert. Des Weiteren erfüllen die freiwachsenden Blühhecken durch Ihre natürliche Wuchsform in Höhe und Breite die Funktion des (Sicht-)Schutzes gegenüber den direkt angrenzenden privaten Grundstücken. Optische Abwechslung wird das ganze Jahr über mit verschiedenen Blütenfarben, Grüntönen und einer Höhenstaffelung erzielt.
Die geschnitten Hecken im Süden des Grundstücks variieren in der Höhe und werden durch mehrere Öffnungen unterbrochen, die als Ein- und Ausgang fungieren. Diese Gestaltung nimmt der geschnittenen Hecke die Strenge und Eintönigkeit. Gleichzeitig können heranfahrende Radfahrer die Kinder beizeiten sehen und ihr Fahrverhalten der Situation anpassen.
An den Eingängen im Norden und Süden werden Fahrradständer vorgesehen.
Bezüglich der Pflege des Spielplatzes und der Grünfläche wurde der Bauhof von Anfang an mit in die Planung einbezogen. Um die Pflege zeitsparend und wirtschaftlich zu halten, ist im Südwesten des Grundstücks eine Pflegezufahrt für den Bauhof geplant, damit z.B. Schnittgut von der Fläche aufgenommen werden kann oder Reparaturen an Ort und Stelle ausgeführt werden können.
Die Ausführung des Spielplatzes soll im Sommer/Herbst dieses Jahres erfolgen.
Die finanzielle Situation stellt sich wie folgt dar:
Im Nachtrag des Städtebaulichen Vertrages vom 22.05.2006 zum Bebauungsplan Nr. 129 wurden unter anderem die Kosten für die Herstellung des Spielplatzes auf 80.432 € (brutto) geschätzt. Hinzu kommen die Kosten für die Herstellung der Grünordnung für die innere Erschließung des Baugebietes (Anlage B2) von geschätzt 60.000 € (brutto). Für die vorliegenden Planung wurden 100.000 € im Haushalt für 2012 angemeldet und bewilligt. Mit diesem Budget wurde die Planung kalkuliert. Die genauen Kosten für die Herstellung der Gesamtanlage inklusive der Spielgeräte ergeben sich erst mit Ende der Ausschreibung.
Vor Ausarbeitung der Ausschreibung, möchte die Verwaltung die Zustimmung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses zur vorliegenden Planung einholen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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222,3 kB
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(wie Dokument)
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194,7 kB
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