ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB I/239/2012

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Nach erfolgter Vergabeentscheidung für die Ausschreibung der Friedhofsdienstleistungen im städtischen Friedhof „merhofweg“ und in der Leichenhalle „St. Katharina“ ab 1.7.2012 sind die Friedhofs- und Bestattungsgebühren in der neu zu erlassenden Friedhofsgebührensatzung auszuweisen. Die Verwaltung kommt damit der gesetzlichen Vorgabe nach, wonach hoheitliche Leistungen stets durch eine gemeindliche Gebührensatzung auszuweisen sind. Die Friedhhofsgebührensatzung stellt zukünftig die Rechtsgrundlage für städtische Gebührenbescheide dar.

 

In § 5 der Satzung wurden erstmals Bestattungsgebühren ausgewiesen für:

1.       Öffnen und Schließen von Gräbern

2.       Exhumierungen und Umbettungen

3.       Durchführung von Beisetzungen und Trauerfeiern

4.       Friedhofs- und Leichenwärterdienste

 

Ferner hat die Verwaltung den „Verwaltungsgebühren“ und „Sonstigen Gebühren“, die bisher teilweise erhoben worden sind, in § 6 und § 7 der Satzung eine Rechtsgrundlage gegeben.

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Der Stadtrat beschließt den Erlass einer neuen Friedhofsgebührensatzung. Gleichzeitig ist die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Garching vom 22.10.2010 außer Kraft zu setzen.

 

Die neue Friedhofsgebührensatzung vom 25.05.2012 ist als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt und wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

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Anlagen

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