ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/142/2012

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Bereits am 26.10.2011 hat der Stadtrat beschlossen, für die Fl. Nrn. 1725/2, 1723/Teil und 1724/Teil einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplan bekam die Bezeichnung Nr. 165 „dliche Mallertshofener Straße“.

 

Bei diesem Bebauungsplan handelt es sich um ein ca. 290 m langes und ca. 3.000 m² großes Teilstück der Mallertshofener Straße. Die Mallertshofener Straße befindet sich in drei Teilbereichen von unterschiedlichen Bebauungsplänen. Zum einen umfasst dieses Teilstück die Bebauungspläne Nr. 51, Nr. 53 und zum anderen den Bebauungsplan Nr. 119 Teil B. Die ersten beiden Bebauungspläne weisen die Straße als öffentliche Verkehrsfläche aus. Im Bebauungsplan Nr. 119 Teil B wurde die Mallertshofener Straße als Fuß- und Radweg festgesetzt.

 

Nun widerspricht dieses Teilstück der Mallertshofener Straße dem Bebauungsplan Nr. 119 Teil B. Somit ist die Berichtigung als öffentliche Verkehrsfläche im Bebauungsplan vonnöten.

Ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt nicht. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.

 

Der Planungsverband hat nun einen Bebauungsplan (Planstand 24.05.2012) mit zugehöriger Begründung ausgearbeitet. In der Anlage sind der entsprechende Plan mit Satzung und die Begründung zu finden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m § 13 a BauGB freizugeben.

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat einstimmig beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfs (Plandatum 24.05.2012) das Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB freizugeben.

Des Weiteren hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB anzupassen und kein Änderungsverfahren durchzuführen.

 

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II. Beschlussantrag:

Der Stadtrat beschließt, auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfs (Plandatum 24.05.2012) das Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB freizugeben.

Des Weiteren beschließt der Stadtrat, den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB anzupassen und kein Änderungsverfahren durchzuführen.

 

 

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Anlagen

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