BESCHLUSSVORLAGE - GB II/145/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinde Ismaning - Bebauungsplan Nr. 135 a - östliche Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 75 Am Lenzenfleck - südwestlicher Teilbereich; Verfahrensbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
24.05.2012
|
I. Sachvortrag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Ismaning hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.04.2012 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 135 a – östliche Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 75 Am Lenzenfleck – südwestlicher Teilbereich aufzustellen.
Die Stadt Garching b. München wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beteiligt. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 08.06.2012. Aus diesem Grund kann der Bebauungsplan nur im Stadtrat behandelt werden.
Das zu überplanende Areal stellt den südwestlichen Teilbereich der letzten noch unbebauten Fläche am Ostrand des Ismaninger Gewerbegebietes, nördlich der B 471, westlich der Bahnlinie S 8 München-Flughafen, dar. Als Art der Nutzung wird ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO festgesetzt. Die derzeit benachbarten Nutzungen bestehen überwiegend aus produzierendem Gewerbe, welches auch in vorliegendem Plangebiet Fuß fassen soll.
Der Gemeinderat möchte diesen Teilbereich im Vorgriff auf den Bebauungsplan Nr. 135 (dessen Aufstellung der Gemeinderat der Gemeinde Ismaning in seiner Sitzung am 28.10.2010 beschloss) entwickeln, da das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 135 wegen Altlastenuntersuchungen auf den nördlichen Grundstücken noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird und für den südwestlichen Bereich, der von der Verfüllungsproblematik kaum tangiert ist, bereits konkrete Investoren mit kurzfristigen Bauabsichten vorhanden sind.
Nach Auffassung der Verwaltung werden die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Stadt Garching b. München durch den Bebauungsplan Nr. 135 a – östliche Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 75 Am Lenzenfleck – südwestlicher Teilbereich nicht berührt. Es wird daher empfohlen, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von einer Äußerung abzusehen. Außerdem wird empfohlen, auch von einer weiteren Beteiligung am Verfahren abzusehen, soweit sich keine maßgeblichen Änderungen am Bebauungsplanentwurf ergeben.
Der Stadtrat beschließt, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von einer Äußerung abzusehen, da die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Stadt Garching b. München durch den Bebauungsplan Nr. 135 a – östliche Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 75 Am Lenzenfleck – südwestlicher Teilbereich nicht berührt werden. Des Weiteren wird beschlossen, von einer weiteren Beteiligung am Verfahren abzusehen, soweit sich keine maßgeblichen Änderungen am Bebauungsplanentwurf ergeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
573,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
|
