ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - mBüro/246/2012

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Gemäß Art. 52 III GO sind die in nicht-öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

 

Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung vom 24.04.2012, dass die Gründe für die Geheimhaltung des folgenden Beschlusses weggefallen sind und der Beschluss in der nächsten Sitzung bekanntgegeben werden kann.

 

Verkauf einer Teilfläche aus dem Grundstück FlstNr. 7 mit Gebäudebestand (Gesindehaus)

 

Der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt hat am 26.07.2011 die Verwaltung beauftragt hinsichtlich der zukünftigen Nutzung des Gesindehauses weitere Verhandlungen mit der Augustiner-Bräu zu führen.

 

 

Mehrheitlicher Beschluss (20:4; StR Euringer, StR Kraft, StRin Behler, StR Dr. Adolf):

 

Der Stadtrat beschließt mehrheitlich die Verwaltung zu beauftragen auf Basis der vorgenannten Punkte einen Kaufvertrag auszuarbeiten und mit der Augustiner Bräu endgültig auszuhandeln und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

 

StR Baierl stimmt wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO nicht ab.

 

 

 

II. Kenntnisnahme:

 

Der Stadtrat nimmt dies so zur Kenntnis.

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