BESCHLUSSVORLAGE - GB II/150/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauantrag der AR-Recycling GmbH auf Erweiterung der Zaunanlage auf dem Betriebsgelände auf den Grundstücken, Fl.Nrn. 1694/6 - /10, nähe Ingolstädter Landstraße 89a, Gem. Garching.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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12.06.2012
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I. Sachvortrag:
Die Ar-Recycling GmbH beantragt eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Zaunanlage auf dem Betriebsgelände entlang der westlichen Grundstücksgrenze der Grundstücke, Fl.Nrn. 1694/6 - /10, Gem. Garching. Bei der Zaunanlage handelt es sich um einen Maschendrahtzaun mit 1,80 m Höhe auf einem Betonsockel mit 0,7 m Höhe (= Gesamthöhe 2,50 m).
Zur Antragsbegründung wird vorgebracht, dass die o.g. Grundstücke als Stellplatzfläche dienen und Mitarbeitern und Kunden zu Verfügung stehen sollen. Die bestehenden Zufahrten an den westlichen Grundstücksseiten werden nicht mehr benötigt. Es wird eine Vereinheitlichung der Zaunanlage angestrebt, auch der aufgeschüttete Erdwall wird entfernt.
Die Grundstücke an dessen westlicher Grundstücksgrenze der Zaun verlaufen soll befinden sich südlich des Betriebsgeländes der Fa. AR-Recycling. Die Grundstücke wurden inzwischen vom Firmeneigentümer der AR-Recycling erworben. Die Grundstücke befinden sich im Außenbereich, die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt als sonstiges Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Diese Vorhaben können zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt u.a. dann vor, wenn das Vorhabenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht (§ §5 Abs. 3 BauGB). Der rechtskräftige Flächennutzungsplan weist den Bereich als “Grünfläche Wald“ aus.
Die bisherige Erschließung der Grundstücke erfolgte über die noch vorhandenen Zufahrten der jeweiligen Grundstücke von Westen. Da diese im Zuge der Maßnahme beseitigt werden sollen ist eine Erschließung nur noch über das Betriebsgelände der AR-Recycling möglich. Das Vorhaben widerspricht zudem den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, somit liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor.
Das Vorhaben ist weiter in unmittelbarem Zusammenhang mit der bereits bestehenden, bislang ungenehmigten, Containeranlage samt Kfz-Stellplatz auf den genannten Grundstücken zu sehen. Über den nachträglich eingereichten Bauantragsunterlagen hat der Bau- Planungs- und Umweltausschuss in der Sitzung vom 27.03.2012 beraten und das Einvernehmen einstimmig verweigert.
Aus Sicht der Verwaltung sollte das Einvernehmen auch hier nicht erteilt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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316,9 kB
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(wie Dokument)
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123,1 kB
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