ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/161/2012

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die Firma „Blue Terra GmbH“ hat der Stadt Garching angeboten, an einem geeigneten Standort in Garching unentgeltlich einen „Hybrid E-Tower“ als Elektroladestation für E-Bikes und Pedelecs zu errichten.

 

Der „Hybrid E-Tower“ ist 6 Meter hoch und bietet offene Lademöglichkeiten für bis zu 4 Fahrrädern, sowie 2 verschließbare Lademöglichkeiten für Akkus. Der Strom wird einerseits durch ein Solarpanel gewonnen, das auf der Spitze des Towers platziert ist, sowie ein unmittelbar darunter befindliches „Windrad“ in Spiralform, das durch sein Design sowohl räumlich optimal angeordnet werden kann als auch eine hohe Aerodynamik besitzt. Das Konzept sieht vor, dass der Strom für die Ladestation zu 100 % aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Eine Zuführung von konventionellem Strom „aus der Steckdose“ ist im Normalfall nicht vorgesehen.

 

Auf mittlerer Höhe der Säule besteht die Möglichkeit, eine Überwachungskamera zu installieren. In diesem Bereich ist auch die LED-Beleuchtung des Towers angebracht.

 

Die Anordnung der Fahrrad-Ladestationen ist variabel. So können die Ladestationen ringförmig um den Tower errichtet werden, aber auch eine halbkreisförmige oder sektorale Anordnung ist möglich.

 

Der Vertrag mit dem Anbieter läuft über einen Zeitraum von 10 Jahren Nach Ablauf des Vertrages geht das Eigentum der Anlage mit allen Bestandteilen und Verbindungseinrichtungen nur dann auf den Eigentümer über, wenn beide Vertragsparteien dies ausdrücklich wünschen.

 

DerHybrid E-Tower“ erfordert aufgrund der Energiegewinnung zunächst einen sonnigen und winddurchlässigen Standort. Da der Tower über Sponsoring finanziert wird, sollte er auch von den Nutzern, glichst vielen Passanten und auch vorbeifahrenden Fahrzeugen gut wahrgenommen werden. Außerdem sollte er natürlich dort aufgestellt werden, wo in die potentiellen Nutzer Fahrradpendler und auch Ausflügler ohne große Umstände in Anspruch nehmen können.

 

Der Stromladevorgang ist für den Nutzer kostenfrei.

 

Die Stadtverwaltung hat mit dem Anbieter eine Reihe von möglichen Standorten in der Fußngerzone und rund um den Maibaumplatz unter den oben genannten Prämissen betrachtet und diskutiert. Aufgrund der räumlichen Voraussetzungen erwiesen sich die vier im Anhang dargestellten Standorte am Maibaumplatz als die Geeignetsten. Aufgrund der erforderlichen Exponiertheit des Towers favorisiert sowohl die Stadtverwaltung als auch der Anbieter den Standort Nr. 4.

 

Dort müssten allerdings die beiden Bäume weichen, da der Tower wie bereits erwähnt keine Verschattung verträgt. Da die Bäume aber ohnehin nicht mehr vital sind und einem künftigen Bauvorhaben ohnehin weichen müssten, wäre dies sowohl naturschutzfachlich als auch planerisch vertretbar. Eine entsprechende Fällgenehmigung muss jedoch beim Landratsamt München, Untere Naturschutzbehörde, beantragt werden.

 

Die Errichtung des „Hybrid E-Tower“ bedarf etwa 6 Wochen. Wenn alles planmäßig verläuft, könnte damit der Tower zumindest noch vor den Sommerferien eingeweiht und in Betrieb genommen werden.

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz beschließt, am vorgeschlagenen Standort Nr. 4 auf dem Maibaumplatz einen Hybrid E-Tower als Elektroladestation für E-Bikes und Pedelecs errichten zu lassen.

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Anlagen

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