BESCHLUSSVORLAGE - GB II/176/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmaktionsplanung in München - Ausweisung Ruhiger Gebiete; Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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12.06.2012
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I. Sachvortrag:
Die Landeshauptstadt München erarbeitet gegenwärtig einen Lärmaktionsplan im Sinne der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes für München wurde am 25.04.2012 vom Stadtrat zur Kenntnis genommen und dem weiteren Verfahren zu Grunde gelegt.
Die Stadt München führt eine Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange in Anlehnung an das Beteiligungsverfahren des Baugesetzbuches gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durch. Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans der Stadt München wird die Stadt Garching b. München beteiligt. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 25.06.2012. Aus diesem Grund kann die Lärmaktionsplanung nur im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss behandelt werden.
Ein Ziel des Lärmaktionsplans ist es, ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Die Stadt München bittet im Rahmen der Beteiligung insbesondere zum Punkt „Ruhige Gebiete“ und der vorgeschlagenen Gebietskulisse (siehe Anlage) Stellung zu nehmen.
Die EU-Kommission empfiehlt, dass bei der Auswahl von ruhigen Gebieten insbesondere Erholungsflächen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, berücksichtigt werden sollten, da diese eine Atempause von dem häufig zu erfahrenen hohen Lärmpegel der geschäftigen Stadtumgebung bieten können.
Dem Richtlinien- und Gesetzgeber geht es bei den ruhigen Gebieten um die Vermeidung der Lärmzunahme und weniger um eine Verringerung der vorhandenen Lärmbelastung. Die Bindungswirkung eines Lärmaktionsplans im Hinblick auf ruhige Gebiete ist nicht abschließend geklärt.
Im Hinblick auf den gesamten Lärmaktionsplan der Stadt München werden einzelne Straßenzüge mit hoher Lärmbelastung betrachtet und Maßnahmen zur Lärmminderung vorgeschlagen.
Aufgrund der Größe des Lärmaktionsplans der Stadt München kann dieser nur im Internet unter http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Laerm/Laermminderungsplanung/Laermaktionsplanung.html abgerufen werden und nicht in Allris eingestellt werden.
Nach Auffassung der Verwaltung werden die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Stadt Garching durch die Lärmaktionsplanung der Stadt München nicht berührt. Es wird daher empfohlen, im Rahmen der Beteiligung von einer Äußerung abzusehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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274,7 kB
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