ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB I/254/2012

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Im Bereich des Baugebietes „Seiler 3“ wurde in den Grundstückskaufverträgen der Stadt Garching b. München mit den jeweiligen Käufern vereinbart, dass der Käufer einem etwa erforderlichen Grenzregelungsverfahren nach den §§ 80 ff. BauGB zustimmt und sich verpflichtet, bei etwa erforderlichen Grundabtretungen mitzuwirken. Das vereinfachte Umlegungsverfahren ersetzt das Grenzregelungsverfahren. Die Schlussvermessung im Baugebiet „Seiler 3 wurde bislang nur für einen Teilbereich, der mit „Rudolf-Schöppe-Weg Ost bezeichnet ist, durchgeführt.

 

Nachdem die Erörterung mit den Eigentümern erfolgt ist, sind gemäß § 82 BauGB die neuen Grenzen sowie die Geldleistungen festzulegen. Der Wertausgleich bei Mehr- oder Minderflächen wurde im Kaufvertrag mit 200 €/m² festgesetzt.

 

Grundlage für die vereinfachte Umlegung ist das durch die Schlussvermessung ermittelte Vermessungsergebnis des Vermessungsamtes, auf dieses wird verwiesen. Bestandteil des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung ist das Verzeichnis zur vereinfachten Umlegung, sowie die Karten über den alten und den neuen Bestand. Die vereinfachte Umlegung führt die Bezeichnung „Rudolf-Schöppe-Weg Ost“.

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1.     Die in der Anlage zum Beschluss über die vereinfachte Umlegung „Rudolf-Schöppe-Weg Ost“, Gemarkung Garching, ausgewiesenen neuen Grenzen festzusetzen.
     
  2.     Eine Neuordnung von Dienstbarkeiten (§ 82 Abs. 1 BauGB) ist nicht erforderlich.

 

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Anlagen

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