BESCHLUSSVORLAGE - GB II/185/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer 4-gruppigen Kinderkrippe; Standortentscheidung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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10.07.2012
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I. Sachvortrag:
Für den Haushalt 2012 wurden anteilig Baukosten und Baunebenkosten zum Neubau einer 3-zügigen Kinderkrippe bereitgestellt.
Im Finanzplan ist für diese Maßnahme unter der Maßgabe einer Dreizügigkeit ein Investitionsvolumen von 1.095.000 € vorgesehen.
Zwischenzeitlich hat sich jedoch auf Grund der Anmeldezahlen der Bedarf dahingehend konkretisiert, dass der GB 3, auch im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab 2013, den Bedarf für eine 4-zügige Kinderkrippe mit 48 Betreuungsplätzen anmeldet.
Raumprogramm:
Gruppenhaupträume mit Nebenräumen128 m²
Kinderwagenraum20 m²
Ruheräume72 m²
Leiterinnenzimmer10 m²
Küche mit Vorratsraum17 m²
Elternwarteraum17 m²
Lagerraum/Wirtschaftsraum22 m²
Personal22 m²
Sanitärräume ca. 30 m²
Putzraum8 m²
Technik 15 m²
Müll8 m²
Geräteraum 8 m²
Mit Verkehrs- und Konstruktionsflächen ist für eine 4-gruppige Krippe mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 600 m² zu rechnen.
Hinzu kämen noch Außenspielflächen, Zuwegungen und Parkplätze, so dass eine Grundstücksgröße von ca. 1400 m² benötigt wird.
Um die Förderung des Freistaates Bayern von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 beanspruchen zu können, muss die Maßnahme spätestens in 2013 realisiert werden. Für so eine kurze Planungs- und Bauzeit kommt Modulbauweise in Betracht.
Da das Gebäude auch die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen muss, ist es sinnvoll eine eingeschossige Lösung anzustreben: Bei diesen Voraussetzungen ist ein Gebäude mit den Abmessungen 16,50 m x 37,50 m in Anlehnung an ein mögliches Modulraster denkbar.
Nach Prüfung möglicher Alternativen und Platzverhältnisse im Stadtgebiet, schlägt die Verwaltung vor den Neubau auf einer Teilfläche von Fl.Nr. 236/7 an der Einsteinstraße zu realisieren (s. Anlage 1).
Der Kostenrahmen für den Neubau einer Kinderkrippe mit der Erweiterung um eine Gruppe wurde anhand der Kubatur und BKI-Werten (statistischer Baukosten-Index) neu errechnet und beläuft sich auf rund 1,6 Mio. €.
Im Haushalt 2013 müssten die entsprechenden Mehrkosten von rd. 500.000 € berücksichtigt werden.
Förderfähige Kosten für eine 4-zügige Kinderkrippe nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 sind:
48 Plätze x 9 m² x 3.574,00 € Kostenpauschale, also 1.543.968,00 € sowie 1.250,00 € pro Platz für die Ausstattung.
Die Zustimmung des Stadtrates vorausgesetzt, sieht der Zeitplan zur Realisierung wie folgt aus:
Beauftragung geeigneter Planer: Juli 2012
Planung/Abstimmung Raumprogramm mit zuständigen Behörden: Sept. 2012
Bauantrag wird Ende September eingereicht
Ausarbeiten der Ausschreibungsunterlagen
Bekanntgabe/Ausschreibung der Modulbauweise öffentlich: Nov. 2012
Vergabe: März 2013
Beginn Fertigung
Bauarbeiten/Montage: ab Mai 2013
Inbetriebnahme: Sept. 2013
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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