ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/186/2012

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die KG für Vermögensverwaltung Garching GmbH & Co. reicht einen Bauantrag zur Errichtung eines Büro- und Dienstleistungsgebäudes A10 mit Tiefgarage auf den Grundstücken, Fl.Nrn. 1797, 1796/21, am Parkring, Gem. Garching ein.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 133, 1.Änderung, vom 12.01.2010. Das Vorhaben befindet sich im Bereich GE1.1, es werden eine max. Wandhöhe von 27 m (+ 3 m für Technikaufbauten), eine max. GR von 5.420 m², ein Bauraum mittels Baugrenze, ein Flachdach bzw. flach geneigtes Dach mit max. 5° Neigung und das als Bezugspunkt für die Wandhöhe das Maß der Fußbodenoberkante (FOK) mit 482,50 - 483,00 m ü. NN festgesetzt.

 

Geplant ist die Errichtung eines Büro- und Dienstleistungsgebäudes mit einem konkav geschwungenen westlichen Teil mit 5 Vollgeschossen und einem teilweise überlagernden, und nach Süd-Osten abknickenden 7-geschossigen Teil. Um eine Innenhofsituation zu erhalten, wurde im Süden ein 3-geschossiger Verbindungsbau angeordnet. Das Gebäude A10 ist mit einer Tiefgarage für 155 Stpl. vollständig unterbaut. Das Gebäude hat eine Grundfläche (GR) von ca. 3.775 m² und eine Geschossfläche (GF) von ca. 26.877 m², max. 7 Vollgeschosse (EG - 6. OG) im östlichen Gebäudeteil, eine Wandhöhe von max. 26,53 m. Zusätzlich zu Wandhöhe befinden sich auf dem Dach Technikaufbauten die von einer ca. 2,97 m hohen Lamellenwand umgeben sind, hier ergibt sich eine max. Wandhöhe von 29,5 m.

 

Die exakt erforderlichen Stellplätze können erst nach vollständiger Belegung des Gebäudes ermittelt werden. Es ist als Nutzung im EG Büro- und Dienstleistungen, Gastronomie, Forschungs- und Entwicklung, Ausstellungs- und Lagerflächen sowie Handelsflächen geplant. In den OGs sollen überwiegend Büro- und Dienstleistungen und Forschung und Entwicklung, vereinzelt auch Lagerflächen entstehen. Der aus den Erfahrungen der bereits vermieteten Vergleichsobjekte im Business Campus gezogenen Wert von 1 Stpl. je 40 m² Nutzfläche erscheint realistisch und orientiert sich an der Vorgaben der GaStellV (Garagen- und Stellplatzverordnung) für Büronutzung. Es gibt sich für das Gebäude A 10 ein Stellplatzbedarf von insgesamt 520 Stpl. Davon können 155 Stpl. in der eigenen Tiefgarage nachgewiesen werden, die restlichen 365 Stellplätze werden im benachbarten Parkhaus A20 zu Vergung gestellt.

 

Das Gebäude überschreitet die Baugrenzen an den westlichen Gebäudeecken im Norden um ca. 0,3 m² bzw. im Süden um ca. 1,15 m². Darüber hinaus ist im UG an der süd-westlichen Ecke ein Verbindungsgang notwendig der mit ca. 16,2 m² außerhalb der Baugrenzen liegt. Weiter überschreiten die im 2. - 4. OG befindlichen Balkone an der nord-westlichen Ecke den Bauraum um ca. 11 m². Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass aus architektonischen Gründen die Krümmung des Gebäudes etwas stärker als die westliche Baugrenze ausgeprägt ist.

Die Fläche außerhalb der westlichen Baugrenze ist im Bebauungsplan Nr. 133, 1. Änderung als Ausgleichs- und Heidefläche festgesetzt. Zur Kompensation der Baugrenzüberschreitung und Minderung der Heideflächen in den o.g. Bereichen, wird angeboten die Fläche zwischen der westlichen Baugrenze und den Baukörper (ca. 133) als Heidestreifen anzulegen (s. Plan Baugrenzüberschreitung, grüne Fläche). Insgesamt ergibt sich, abzüglich der Überschreitungen, ein Zuwachs an Heidefläche von ca. 115 m².

 

Aus Sicht der Verwaltung kann einer Befreiung wegen Überschreitung der westlichen Baugrenze zugestimmt werden. Die Überschreitung ist flächenmäßig gering und städtebaulich nicht von Belang. Eine Beeinträchtigung öffentlicher oder nachbarlicher Belange ist nicht erkennbar. Die notwendigen Abstandsflächen von 0,25 H, mindestens aber 3 m nach Art. 6 Abs. 4 BayBO und Ziffer B. §4 des Bebauungsplanes können nachgewiesen werden.

 

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt das Einvernehmen zum Bauantrag der KG für Vermögensverwaltung Garching GmbH zur Errichtung eines Büro- und Dienstleistungsgebäudes A10 mit Tiefgarage auf den Grundstücken, Fl.Nrn. 1797, 1796/21, am Parkring, herzustellen.

 

Die Zustimmung zur Überschreitung der westlichen Baugrenze wird entsprechend der vorgelegten Unterlagen erteilt.

 

 

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Anlagen

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