BESCHLUSSVORLAGE - GB II/211/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauantrag der Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG auf Änderung eines genehmigten Vorhabens zur Vergrößerung der Tiefkühlzelle am Lidl-Markt auf dem Grundstück Freisinger Landstraße 45, Gem. Garching.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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10.07.2012
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I. Sachvortrag:
Die Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG beantragt die Vergrößerung der Tiefkühlzelle am bestehenden Lidl Markt, Fl.Nr. 164/4, Freisinger Landstraße 45, Gem. Garching.
Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 26.07.2011 dem ursprünglichen Antrag der Lidl Dienstleistung GmbH auf Umbau des bestehenden Objekts (Abbruch Backshop, Umlegung Pfandraum, Einbau Backnische und TK-Zelle) zugestimmt. Dieser soll nun nochmals geändert werden.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 136 „Einkaufsmarkt Lidl - Freisinger Landstraße“. Der Bebauungsplan setzt einen Lebensmitteldiscounter mit maximal zulässiger Verkaufsfläche von 790 m², ein Baufenster, eine GRZ/GFZ von 0,5/0,21, die Wand- bzw. Firsthöhe vom 4 m bzw. 8,5 m, 1 Vollgeschoss und ein Satteldach mit 15-25° Neigung fest.
Der derzeit bestehende Anbau mit Einkaufswagenstandort, Backshop und Pfandraum liegt bereits außerhalb des Bauraumes, hierfür wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bauanträge vom 20.05.2005 eine Befreiung erteilt. Der geplanten Änderung des Anbaus wurde wie o.g. in der Sitzung vom 27.06.2011 ebenfalls zugestimmt.
Die aktuell beantragte Änderung überschreitet beim Hauptgebäude die mit Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze nach Norden mit einem Teil des Pfandraumes, der Backnische und der TK-Zelle auf einer Länge von nun ca. 26 m um max. ca. 5,8 m. Die TK-Zelle wird in der Länge um ca. 1,70 m verlängert und von 5,68 m auf 5,80 m verbreitert, im gleichen Maß vergrößert sich auch die Überschreitung der Baugrenze.
Das Vorhaben überschreitet mit einer GRZ von 0,59 (wie der derzeitige Bestand) die Vorgaben des Bebauungsplanes um 0,09, die festgesetzte GFZ von 0,21 wird mit 0,192 eingehalten. Die Wand- und Firsthöhen werden ebenso eingehalten.
Für den Lebensmittelmarkt sind 90 Stellplätze (1 Stpl. je 10 m² VF) nachzuweisen, im Bestand sind nach dem Umbau 114 Stellplätze vorhanden.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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390 kB
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1,3 MB
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