BESCHLUSSVORLAGE - GB II/208/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Werner Heisenberg Gymnasium: Auftragserhöhung Baumeisterarbeiten Fa. Alpine
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Zweckverband Staatliches Gymnasium Garching
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Entscheidung
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23.07.2012
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I. Sachvortrag:
Der Zweckverband hat am 19.01.2012 beschlossen, den Auftrag für die Baumeisterarbeiten der Fa. Alpine Bau aus Eching mit einer vorläufigen Auftragssumme von 6.536.368,72 € brutto zu erteilen.
Folgende Nachtragsvereinbarungen wurden im Zuge der Umsetzung der Maßnahme notwendig und nach Prüfung und Stellungnahme der Objektüberwachungen aufgrund des Baufortschritts und des engen Terminplans per Eilhandlung beauftragt:
Nachtragsvereinbarung 001: 31.864,71 € brutto, beauftragt am 20.04.2012 aufgrund des Baufortschritts und des engen Terminplans von der Zweckverbandsvorsitzenden Frau Gabor per Eilhandlung.
Hierbei handelt es sich um zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht erkennbare Aufwendungen für den Ausbau und Entsorgung von Auffüllungen, z.T. mit altem Abbruchmaterial und Mauerwerksresten aus der Zeit der Errichtung des mittlerweile abgebrochenen WHG im Bereich von BT A, Gymnasium, sowie dem daraus resultierenden Bodenaustausch.
Hier entstanden der Fa. Alpine Mehraufwendungen, die einen Anspruch auf Vergütung rechtfertigten.
Nachtragsvereinbarung 002: 7.233,42 € brutto, beauftragt am 03.05.2012 aufgrund des Baufortschritts und des engen Terminplans von der Zweckverbandsvorsitzenden Frau Gabor per Eilhandlung.
Hierbei handelt es sich um zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht erkennbare Aufwendungen für Befestigungsmaterial und Erschwerniszulagen zur Montage der Grundleitungen, welche aufgrund von Planungsänderungen nicht mehr unter, sondern in der Bodenplatte verlegt wurden.
Hier entstanden der Fa. Alpine Mehraufwendungen, die einen Anspruch auf Vergütung rechtfertigten.
Nachtragsvereinbarung 003: 69.666,86 € brutto, beauftragt am 24.05.2012 aufgrund des Baufortschritts und des engen Terminplans von der Zweckverbandsvorsitzenden Frau Gabor per Eilhandlung.
Hierbei handelt es sich um zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht erkennbare Aufwendungen für eine Spundwand im Bereich der Baugrube/Untergeschoss. Die ursprünglich geplante und ausgeschriebene Wasserhaltung war aufgrund des nicht zu erwartenden dramatisch steigenden Grundwassers nicht mehr durchführbar. Die notwendigen Verbauarbeiten mussten umgehend durchgeführt werden.
Hier entstanden der Fa. Alpine Mehraufwendungen, die einen Anspruch auf Vergütung rechtfertigten.
Nachtragsvereinbarung 004: 717,51 € brutto, beauftragt am 24.05.2012 aufgrund des Baufortschritts und des engen Terminplans von der Zweckverbandsvorsitzenden Frau Gabor per Eilhandlung.
Hierbei handelt es sich um zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht erkennbare Aufwendungen für die Herstellung von Durchführungen Elektro durch die Außenwände des Untergeschosses in WU-Beton
Hier entstanden der Fa. Alpine Mehraufwendungen, die einen Anspruch auf Vergütung rechtfertigten.
Nachtragsvereinbarung 005: 47.669,70 € brutto, beauftragt am 12.06.2012 aufgrund des Baufortschritts und des engen Terminplans von der Zweckverbandsvorsitzenden Frau Gabor per Eilhandlung.
Hierbei handelt es sich um zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht erkennbare Aufwendungen für Zusatzleistungen (Verstärkung der Gründungsplatte, geänderte Lastabtragung) aufgrund der geänderten Bodenplatte.
Hier entstanden der Fa. Alpine Mehraufwendungen, die einen Anspruch auf Vergütung rechtfertigten.
Nachtragsvereinbarung 006: 41.480,92 € brutto, beauftragt am 12.06.2012 aufgrund des Baufortschritts und des engen Terminplans von der Zweckverbandsvorsitzenden Frau Gabor per Eilhandlung.
Hierbei handelt es sich um zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht erkennbare Aufwendungen für den Ausbau und Entsorgung von Auffüllungen, z.T. mit altem Abbruchmaterial und Mauerwerksresten aus der Zeit der Errichtung des mittlerweile abgebrochenen WHG im Bereich von BT B, Sporthalle, sowie dem daraus resultierenden Bodenaustausch.
Hier entstanden der Fa. Alpine Mehraufwendungen, die einen Anspruch auf Vergütung rechtfertigten.
Nachtragsvereinbarung 007: 437.211,95 € brutto, beauftragt am 11.07.2012 aufgrund des Baufortschritts und des engen Terminplans von der Zweckverbandsvorsitzenden Frau Gabor per Eilhandlung.
Hierbei handelt es sich um Beschleunigungsmaßnahmen für das BT A, Gymnasium. Durch die notwendigen, in den Nachträgen 001 - 008 begründeten und nicht durch die Fa. Alpine verschuldeten Mehrarbeiten- notwendiger Verbau, Mehraufwand bei der Wasserhaltung, Bodenaustausch, Änderung der Bodenplatte- verlängerte sich die Bauzeit. Des Weiteren führte die witterungsbedingte Verlängerung der Abbrucharbeiten durch die Fa. Bergmann zu einem verspäteten Start der Rohbauarbeiten durch die Fa. Alpine.
Durch die entstandene Verzögerung von 44 Tagen ist der Fertigstellungstermin und somit der Einzugstermin des WHG in den Sommerferien 2013 nicht zu realisieren.
Die Kosten für Bauzeitenverlängerungen aller bislang beauftragen Folgegewerke, die verlängerte Baustelleneinrichtung der Fa. Alpine, zusätzliche Winterbaumaßnahmen und Verlängerung der Vorhaltung der Interimscontaineranlage stehen dem Nachtrag mit ca. 832.000 € brutto gegenüber.
Nachtragsvereinbarung 008: 79.025,00 € brutto, beauftragt am 10.07.2012 aufgrund des Baufortschritts und des engen Terminplans von der Zweckverbandsvorsitzenden Frau Gabor per Eilhandlung.
Hierbei handelt es sich um zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht erkennbare Aufwendungen für den Ausbau und Entsorgung von Auffüllungen, z.T. mit altem Bauschutt aus der Zeit der Errichtung des mittlerweile abgebrochenen WHG im Bereich von BT B, Sporthalle, sowie dem daraus resultierenden Bodenaustausch.
Hier entstanden der Fa. Alpine Mehraufwendungen, die einen Anspruch auf Vergütung rechtfertigten.
Die Gesamtauftragssumme erhöhte sich um 785.163,07 € auf 7.321.531,79 €, eine Kostendeckung des innerhalb vom AB Schwinde ermittelten Kostenrahmens ist gegeben.
