ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/213/2012

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Business Plan der Energie-Wende-Garching GmbH & Co. KG ist mit folgenden Prämissen erstellt worden:

 

  1. Garching (ohne IPP) und Hochbrück (Umstellung Gas, incl. Anbindung Business Campus und Hochbrück West
  2. Verlängerung der Zwischenfinanzierung bei der Volksbank Raiffeisenbank Ismaning eG bis zum Jahr 2032.
  3. Verlängerung des Kontokorrentkreditvertrages bei der Volksbank Raiffeisenbank Ismaning eG bis Ende 2017. Der jetzige Kontokorrentkredit ist bis zum 31.05.2013 geschlossen.
  4. Verzinsung der Genussrechte mit 3,5 %.
  5. Die sonstigen Fremdleistungen (Verrechnung zwischen EWG und den Gesellschaftern) sind mit 500.000 € angegeben.

 

 

Die Verlängerung der Zwischenfinanzierung fiel in dem Zeitraum der Projektnachjustierung. Nachdem die Übernahme der anteiligen Bürgschaft ein genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft ist, hat die Stadt Garching bzw. die EWG der Kommunalaufsicht umfangreiche Unterlagen vorzulegen, die eine Bewertung der wirtschaftlichen Situation der EWG ermöglichen. Die Kommunalaufsicht hat seinerzeit die Genehmigung mit Auflagen erteilt, da auf Grund der Projektnachjustierung die Unterlagen nicht nachhaltig und fundiert hätten erstellt werden können.

 

Nachdem diese Projektphase nun abgeschlossen ist, ist ein Entwurf des Business Plan mit den o. g. Prämissen erstellt worden. Dieser Business Plan sollte vom Stadtrat beschlossen werden, um die Auflagen der Kommunalaufsicht zu erfüllen. Gleichwohl besteht nachbesserungsbedarf und verhandlungsbedarf mit E.ON, um die offenen Punkte und Fragestellungen zu klären.

 

Als Themen sind dabei der Umgang mit den bisher aufgelaufenen Genussrechtsverzinsen, dienftige Verzinsung der Genussrechte, die Verrechnungen zwischen den Gesellschaftern und die Abschreibungsdauer zu nennen.

 

Der Stadtrat wird über die Verhandlungen informiert. Basierend auf dem Ergebnis der Verhandlungen wird der endgültige Business Plan erstellt, der dem Stadtrat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen ist.

 

 

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Stadtrat stimmt dem Business Plan mit seinen Anlagen zu.

 

Die Erste Bürgermeisterin wird beauftragt, in den weiteren Verhandlungen mit E.ON Bayern AG zum Business Plan u. a. folgende Themen zu verhandeln:

  • Umgang mit den bisher aufgelaufenen Genussrechtsverzinsen
  • dienftige Verzinsung der Genussrechte
  • die Verrechnungen zwischen den Gesellschaftern
  • die Abschreibungsdauer.

 

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Anlagen

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