ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/278/2012

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.04.2012 den Feststellungsbeschluss für die 44. Flächennutzungsplanänderung „Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1164 und 1165/4“ gefasst.

 

Die 44. Flächennutzungsplanänderung wurde der Regierung zur Genehmigung vorgelegt. Diese hat die Genehmigung mit Bescheid vom 07.08.2012 unter der Auflage erteilt, dass im Flächennutzungsplan das Planzeichen 15.6 der PlanzV  (Umgrenzung der Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG) an der gesamten Nordseite der geplanten Gemeinbedarfsfläche ergänzt wird.

 

Die Stadt Garching kann die Genehmigung bekanntmachen, sobald der Stadtrat den Beitrittsbeschluss gefasst und das Planzeichen ergänzt hat.

 

Die Genehmigung der Regierung liegt als Anlage bei.

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, das Planzeichen 15.6 der PlanzV wie im Sachverhalt vorgetragen zu ergänzen und den Beitrittsbeschluss zu fassen.

 

 

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Anlagen

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