ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/291/2012

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die KG für Vermögensverwaltung Garching GmbH stellt im Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes A10 im Business Campus, Parkring 1-5, einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Garagen-, Fahrrad- und Stellplatzsatzung (GaFStS) der Stadt Garching. Beantragt wird eine Verringerung des Schlüssels zum Nachweis der notwendigen Fahrradstellptze.

 

In Anlage 1 zur Garagen-, Fahrrad- und Stellplatzsatzung der Stadt Garching vom 08.02.2006 wird für Fahrradstellplätze (FSt) geregelt, dass bei Gebäuden mit Büro-, Verwaltungs- Geschäfts- und Praxisumen 1 FSt je 80 m² Hauptnutzfläche (HNF), jedoch mindestens 3 FSt nachzuweisen sind.

 

Das Gebäude A10 mit einer Geschossfläche (GF) von ca. 27.000 m² weist eine HNF von ca. 21.360  auf. Nach den Festsetzungen der GaFStS wären somit 267 FSt nachzuweisen.

 

Im Rahmen der Errichtung des Business Campus hat sich ergeben, dass ein Nachweis der FSt gemäß den Vorgaben der Satzung viel zu hoch ist und von den Beschäftigten nicht angenommen wird. Überwiegend wird mit dem eigenen Kfz oder öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit gefahren. Vom Antragsteller wurde, um einen konkreten Anhaltspunkt zu erhalten welche Anzahl an FSt notwendig wäre, eine Befragung der bisherigen Unternehmen durchgehrt:

Anzahl Arbeitsplätze

1.754

-          hiervon Teilarbeitsplätze

127

-          hiervon Außendienstmitarbeiter

443

 

 

MA die Pkw benutzen

1.152

MA die U-Bahn benutzen

504

MA die Bus benutzen

46

MA die Fahrrad benutzen

54

 

Es nutzen somit nur ca. 54 Mitarbeiter r den Weg zur Arbeit regelmäßig das Fahrrad. Von den befragten Unternehmen wird eine GF von ca. 56.000 m² im Business Campus belegt, es ergibt sich somit ein Mittelwert von 1 FSt je 1.000 m² GF.

 

Umgelegt für das Gebäude A10 bedeutet dies, dass 27 FSt nachgewiesen werden müssen. Wie aus dem beiliegenden Plan ersichtlich sollen die FSt oberirdisch im Bereich des südlichen Verbindnungsbaus angeordnet werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist das Anliegen nachvollziehbar, die durch die Umfrage ermittelten Werte erscheinen schlüssig. Die gem. der HNF nachzuweisenden 267 FSt sind eindeutig überdimensioniert, die Zahl der beantragten 27 FSt wird momentan als ausreichend erachtet. Es wird daher empfohlen dem Antrag zuzustimmen.

 

Sollte sich aufgrund gestiegener Fahrradnutzung durch die Beschäftigten nftig ergeben, dass dennoch weitere FSt notwendig sind, sollten diese zusätzlichen FSt im Sinne einer glichst sparsamen Oberflächenversiegelung in der Tiefgarage nachgewiesen werden.

 

Die Verwaltung regt weiter an diese Regelung auch für künftige Vorhaben im Bereich des Business Campus anzuwenden. Etwaige Befreiungen könnten dann analog dieses Beschlusses im Verwaltungsweg erfolgen.

 

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt das Einvernehmen zum Antrag der KG für Vermögensverwaltung Garching auf Reduzierung der notwendigen Fahrradstellplätze für das Gebäude A10 herzustellen. Eine Befreiung von der GaFStS für die Errichtung von 27 Fahrradstellplätzen für das Gebäude A10 wird erteilt.

 

Sollte sich künftig ein Bedarf an weiteren Fahrradstellplätzen ergeben, sind diese in der Tiefgarage nachzuweisen.

 

Die Verwaltung wird bei künftigen Bauvorhaben im Bereich des Business Campus zudem ermächtigt, entsprechende Befreiungen gemäß dem Maßstab 1 FSt je 1.000 m² GF zu erteilen.

 

 

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Anlagen

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