BESCHLUSSVORLAGE - B III/305/2012-1
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushalt 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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25.10.2012
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I. Sachvortrag:
Hauptgrund für den Nachtragshaushalt die Rückforderung des Freistaates Bayern von Fördermitteln für den U-Bahn-Bau 1. Abschnitt nach der Prüfung durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof (631.000 € + vsl. 300.000 € Zinsen).
Daneben wurden mehrere Ausgaben erfasst, die der Stadtrat und seine Ausschüsse im Laufe des Jahres beschlossen haben, für die im Haushaltsplan 2012 allerdings noch keine Mittel vorgesehen waren. Dazu gehören der beschlossene höhere Baukostenzuschuss für den evang. Kindergarten (+ 253.700 €), die Erhöhung der Gutachter- bzw. Anwaltskosten im Zusammenhang mit der EWG (+ 50.000 €) und die Ausweitung der Schulsozialarbeit an der Grundschule Garching-West (+ 17.000 €). Außerdem werden einige Ansätze den tatsächlichen Einnahmen bzw. Ausgaben angepasst.
Finanziert werden sollen die Mehrausgaben durch Steuermehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (+ 2,4 Mio. €), was natürlich auch eine höhere Gewerbesteuerumlage (+ 590.000 €) nach sich zieht.
Der Entwurf des Nachtragshaushaltes 2012 wurde zugestellt. Der wesentliche Inhalt ist dem Vorbericht zu entnehmen.
Im Nachtragshaushalt ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Die Rücklagenzuführung bleibt unverändert. Änderungen in der Finanzplanung wurden nicht vorgenommen.
Nachtragshaushaltssatzung
der
Stadt Garching b. München für das
Haushaltsjahr 2012
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Garching b. München folgende
Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der in der Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt;
dadurch werden die Einnahmen und Ausgaben
Im Verwaltungshaushalt
von bisher40.758.000 €
erhöht um2.096.000 €
auf nunmehr42.854.000 €
und im Vermögenshaushalt
von bisher12.280.000 €
erhöht um1.150.000 €
auf nunmehr13.430.000 €
verändert.
§ 2
Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.
Garching,
Stadt Garching b. München
Hannelore Gabor
- Bürgermeisterin
