ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/270/2012

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Stadtrat der Stadt Garching b. München hat in seiner Sitzung am 21.10.2010 den Aufstellungsbeschluss für die 48. Flächennutzungsplanänderung (Bereich Bebauungsplan Nr. 159 „Sondergebiet Energieerzeugungsanlagen, Freiflächenphotovoltaikanlage“) gefasst. In der Sitzung am 13.09.2011 wurde der Umgriff geändert. Der Planungsumgriff umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1678 und 1979.

Der Planentwurf der 48. Flächennutzungsplanänderung „Sondergebiet Energieerzeugungsanlagen, Freiflächenphotovoltaikanlage" wurde in der Stadtratssitzung gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB freigegeben. Diese Beteiligung fand in der Zeit vom 09.05.2012 bis zum 12.06.2012 statt. Zu den eingegangenen Anregungen der Bürger und Behörden sowie der sonstigen Träger öffentliche Belange nahm der Stadtrat in der Sitzung am 26.07.2012 Stellung und beschloss, die notwendigen Änderungen in den Flächennutzungsplanentwurf einzuarbeiten und den so überarbeiteten Entwurf für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB freizugeben. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde in dem Zeitraum vom 12.09.2012 12.10.2012 durchgeführt.

 

In dieser Zeit sind mehrere Stellungnahmen eingegangen. In Würdigung aller vorgebrachten Anregungen nimmt die Stadt Garching wie folgt Stellung:

 

Landratsamt München, Baurecht, Denkmalschutz und Raumordnungsrecht

Sachvortrag:

Aus Gründen der Rechtseindeutigkeit ist bei dem Planzeichen für die Nachfolgenutzung Grünfläche noch zu ergänzen, dass diese Darstellung für das gesamte Sondergebiet Photovoltaik und nicht nur für eine Teilfläche Gültigkeit hat.

Stellungnahme:

Nach Aufgabe der Nutzungsform Energiegewinnung aus der Photovoltaik-Anlage gilt die Nachnutzung für das gesamte Sondergebiet. Dem Hinweis wird Rechnung getragen.

 

Landratsamt München, Kreisheimatpfleger

Sachvortrag:

Gegen den Bebauungsplan werden keine Einwände erfolgen, sofern die gesetzlichen Vorgaben für den Natur-, Landschafts-, Umwelt-, Immissions- und Denkmalschutz Beachtung finden. Im Zuge der Einfriedung der Anlage wird um angemessene Be- und bzw. Eingrünung gebeten.

Stellungnahme:

Die Planung trägt diesem Einwand bereits Rechnung. Durch den Erhalt bzw. die Ergänzung der Gehölzeingrünung des Vorhabensgebietes im Westen, Norden und Osten wird das Landschaftsbild neu gestaltet, womit der Eingriff ins Landschaftsbild auch nach Naturschutzgesetz als ausgeglichen gilt. Lediglich im Süden wird keine Gehölzeingrünung vorgesehen, weil eine solche dem Zweck der Anlage so viel wie möglich Sonnenenergie „einzufangen“ zuwider laufen würde.

 

Gemeinde Oberschleißheim

Sachvortrag:

Grundsätzlich sind durch die Freilandphotovoltaikanlage Belange der Gemeinde Oberschleißheim nicht betroffen. Abgelehnt wird jedoch jede Erschließung vom Norden über Oberschleißheimer Flur von der St 2053, da es sich um eine mit der Gemeinde Oberschleißheim nicht abgestimmte Erschließung handelt.

Stellungnahme:

Die Erschließung ist nicht Bestandteil des Flächennutzungsplanverfahrens. Die angesprochene Erschließung war Bestandteil der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes, die rechtskräftig ist.

 

Staatliches Bauamt Freising

Sachvortrag:

Das staatliche Bauamt stimmt dem Bebauungsplan unter den folgenden Maßgaben zu, dass entlang der freien Strecke von Bundesstraßen gemäß § 9 Abs. 1 FStrG für bauliche Anlagen bis 20 m Abstand gemessen vom äeren Rand der Fahrbahn Bauverbot besteht. Die entsprechende Anbauverbotszone ist im Bauleitplan darzustellen. Die Erschließung des Plangebietes ist ausschließlich über Gemeindestraßen vorzusehen.

Stellungnahme:

Die östliche Grenze des Plangebietes befindet sich 35 Meter vom äeren Fahrbahnrand der B13 entfernt. Die Eintragung einer Anbauverbotszone ist deshalb verzichtbar.

Erschlossen wird das Plangebiet über die Carl-von-Linde-Straße sowie über die Anliegerstraße.

 

Wasserwirtschaftsamt München

Sachvortrag:

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen keine Einwände. Spezielle Hinweise würden im Rahmen des parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahrens Nr. 159 gemacht.

Stellungnahme:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Sonstige Beteiligte

Telekom

Die Telekom Deutschen GmbH hat keine Einwände vorgebracht. Im Randbereich des Plangebiets ist bereits eine Telekommunikationsinfrastruktur vorhanden. Änderungen sind zurzeit nicht vorgesehen.

 

E.ON Netz

Sachvortrag

Seitens E.ON Netz bestehen keine grundsätzlichen Einwände, sofern die Sicherheit des Kabelbestandes und betriebes dadurch nicht beeinträchtigt wird. Das Hochspannungskabel ist lagerichtig eingezeichnet.

Stellungnahme

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Folgende Träger öffentlicher Belange teilen mit, dass ihre Belange nicht berührt werden:

·          Gemeinde Eching

·          Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern

·          Handwerkskammer für München und Oberbayern

·          Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung

·          Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsichtsamt

·          Regierung von Oberbayern teilt mit, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung
nicht entgegensteht.

·          Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern teilt mit, dass keine Maßnahmen geplant sind.

·          Erholungsflächenverein e. V.

·          Amt für Landwirtschaft und Fortwirtschaft

·          Bayerns Erdgas Transport Systeme teilt mit, dass die aktuellen Planungen ihre Belange nicht
berühren.

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Stadtrat beschließt, die eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange entsprechend zu würdigen und den Feststellungsbeschluss r den so geänderten Plan zu fassen.

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Anlagen

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