BESCHLUSSVORLAGE - GB II/299/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 166 "Niels-Bohr-Straße/Telschowstraße"; Erneute Planvorstellung und Empfehlungsbeschluss für die Freigabe für das weitere Verfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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06.11.2012
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I. Sachvortrag:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 mehrheitlich beschlossen, für das als Anlage 1 beiliegenden Bebauungsplankonzept, Planstand 24.05.2011 den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufzustellen. Gleichzeitig wurde der Bebauungsplanentwurf für das weitere Verfahren freigeben.
Dieser Bebauungsplanentwurf sah eine gemeinsame Tiefgaragenzufahrt für das Bauträger- und das städtische Grundstück über die bisherige Tiefgaragenzufahrt an der Telschowstraße vor, was einen Durchbruch an der bestehenden Tiefgaragenwand im Süden bedingt hätte.
Da der Stadtrat in seiner Sitzung am 26.07.2012 einen Verkauf des städtischen Grundstückes an den Bauträger abgelehnt hat und die Bebauung bzw. Verwertung des städtischen Grundstücks bis auf weiteres nicht absehbar ist, war auf Grund der damit schwierigen bautechnischen und auch rechtlichen Probleme eine Umplanung der Tiefgargagenzufahrt erforderlich. Sowohl das Bauträgergrundstück wie auch das städtische Grundstück sollen nunmehr eine eigene Tiefgaragenzufahrt erhalten, um eine unabhängige Bebaubarkeit der Grundstücke zu ermöglichen. Das Bauträger Grundstück erhält nunmehr eine getrennte Zu- und Ausfahrt an der Niels-Bohr-Straße.
Im Rahmen der weiteren Planungen ergab sich zudem die Notwendigkeit einer Feuerwehrzufahrt für das rückwärtige Gebäude. Im Bereich der westlichen Tiefgaragenzufahrt wurden deshalb zusätzliche Flächen für die Feuerwehrzufahrt vorgesehen.
Der entsprechende Bebauungsplanentwurf liegt als Anlage 2 bei und soll für das weitere Verfahren freigegeben werden.
II. BESCHLUSSANTRAG:
1. Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, den beiliegenden Bebauungsplanvorschlag i. d. F. vom 06.11.2012 für das weitere Verfahren freizugeben und den vorgestellten Planungsentwurf für die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB mindestens 2 Wochen zur Einsicht bereitzuhalten und die Öffentlichkeit entsprechend zu informieren. Gleichzeitig werden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend beteiligt. Evtl. eingehende Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange werden zusammen mit den im Rahmen der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingehenden Anregungen gewürdigt, sofern keine erheblichen Planänderungen erforderlich sind.
2. Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, nach erfolgter Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB den Bebauungsplanentwurf für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB freizugeben. Die öffentliche Auslegung wird jedoch erst durchgeführt, wenn der Städtebauliche Vertrag unterzeichnet ist.
3. Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB anzupassen und kein Änderungsverfahren durchzuführen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor weiter den Städtebaulichen Vertrag zu verhandeln.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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3
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(wie Dokument)
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235,1 kB
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