BESCHLUSSVORLAGE - GB II/306/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinde Eching - Bebauungsplan Nr. 69 "Dietersheim Südwest - Johannifeld"; Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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04.12.2012
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I. Sachvortrag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Eching hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.02.2011 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 69 „Dietersheim Südwest – Johannifeld“ aufzustellen.
Die Stadt Garching b. München wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beteiligt. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 10.12.2012. Aus diesem Grund kann der Bebauungsplan nur im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss behandelt werden.
Das Planungsgebiet füllt den Bereich zwischen dem südlichen Ortsrand Dietersheim und dem aktuell bauleitplanerisch abgeschlossenen Gewerbegebiet Dietersheim SW. Es reicht bis an die B 11 und die dort gelegenen Mischgebietsbebauung heran und erstreckt sich von da aus gut 350 m nach Westen. Dieser Bebauungsplan hat mehrere Aufgaben, von denen zumindest die eine, die Weiterentwicklung einer im Ansatz schon vorhandenen Ortsmitte, als entscheidend für die weitere Entwicklung des Ortes zu sehen ist. Die zweite Aufgabe besteht darin, für die Mischgebietsflächen an der B 11 städtebauliche Konzepte zu finden, die orientiert an der Ausgangssituation wirtschaftlich tragfähige Entwicklungen einleiten, die zur Grundversorgung der Bevölkerung beitragen. Im Westen stellt sich die Aufgabe, in angemessener Dichte Wohnungsbau zu ermöglichen, der sowohl dem bisher dörflichen Umfeld als auch dem zunehmend städtisch werdenden Verdichtungsraum Garching/ Eching/ Neufahrn entspricht.
Die hier vorgelegte Planung bereitet den ersten großen Schritt Dietersheims hin zu einem Ort mit eigenständiger Infrastruktur vor. Sie beinhaltet die wichtigsten Ausstattungsmerkmale dieses neuen Ortes, bestehend in einem neuen Dorfplatz, einem neuen Schulareal und einem Mischgebiet als Ausgangspunkt für die Entwicklung des angestrebten Dienstleistungssektors. Damit wird das Fundament geschaffen, an welches in den Folgejahren Zug um Zug die weiteren Gebiete anschließen können.
Das neue Baugebiet Dietersheim Südwest wird im Wesentlichen von der B 11 aus mit einer eigenen, schon das südlich gelegene Gewerbegebiet erschließenden Straße angefahren. Es entsteht ein Baurecht für 102 Einfamilienhäuser und ca. 116 Wohnungen im Bereich Geschosswohnungsbau. Überschlägig ergibt sich auf dieser Basis eine künftige Einwohnerschaft von 610 bis 620 Personen (3,2 Personen bei Einfamilienhäusern, 2,6 Personen bei Wohnungen im Geschosswohnungsbau).
Bereits am 27.03.2012 wurde die Stadt Garching im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Damals erhob die Stadt Garching Einwände gegen den Bebauungsplan Nr. 69 der Gemeinde Eching:
„Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB dem Bebauungsplan Nr. 69 „Dietersheim Südwest – Johannifeld“ nur zu zustimmen, wenn durch eine Untersuchung nachgewiesen wird, dass durch die Planung keine negativen verkehrlichen Auswirkungen, insbesondere durch eine Verkehrszunahme auf der B 11, für die Stadt Garching entstehen.“
Der Einwand der Stadt Garching wurde damals von der Gemeinde Eching folgendermaßen abgewogen:
„Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Dieser Forderung wird nicht entsprochen. Verkehrszunahmen werden unvermeidlich sein, werden aber kaum Garching betreffen, weil sich der Verkehr vorher verteilen wird. Allenfalls Einkaufsverkehr wird nach Garching gelockt werden. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass Garching mit seiner Entwicklung die Orte in seiner Umgebung deutlich mehr belastet als das umgekehrt der Fall ist.“
In der überarbeiteten Begründung zum Bebauungsplan Nr. 69 lassen sich keine Zahlen über das zu erwartende Verkehrsaufkommen finden.
Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, die Stellungnahme weiterhin beizubehalten und dem Bebauungsplan nur zu zustimmen, wenn durch eine Untersuchung nachgewiesen wird, dass durch die Planung keine negativen verkehrlichen Auswirkungen, insbesondere durch eine Verkehrszunahme auf der B 11, für die Stadt Garching entstehen.
II. BESCHLUSSANTRAG:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB dem Bebauungsplan Nr. 69 „Dietersheim Südwest – Johannifeld“ nur zu zustimmen, wenn durch eine Untersuchung nachgewiesen wird, dass durch die Planung keine negativen verkehrlichen Auswirkungen, insbesondere durch eine Verkehrszunahme auf der B 11, für die Stadt Garching entstehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,3 MB
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