BESCHLUSSVORLAGE - GB II/322/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Kinderhaus am Kreuzeckweg - Auftragserhöhung Gewerk Baumeisterarbeiten, Fa. Hosp & Kögl
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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04.12.2012
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I. Sachvortrag:
Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 05.10.2010 beschlossen die Fa. Fa. Hosp & Kögl Bauunternehmung GmbH mit den Baumeisterarbeiten im Kinderhaus mit einer Brutto-Auftragssumme von 673.680,91 € zu beauftragen.
In seiner Sitzung vom 08.11.2011, 13.12.2011 und 06.03.2012 hat der Ausschuss beschlossen, die Auftragssumme auf Grundlage der vom Bauleitungsbüro Stilling geprüften und freigegebenen Nachträge Nr. 1-7 auf 869.839,13 € zu erhöhen.
Die 1. Teilschlussrechnung, eingereicht am 23.05.2012, wurde von BBS Stilling geprüft und mit einer Abrechnungssumme von 858.955,32 € brutto freigegeben.
Mit Schreiben vom 04.06.2012 legte die Fa. Hosp & Kögel fristgerecht einen Vorbehalt gegen die Rechnungsprüfung ein, welcher mit Schreiben vom 22.06.2012 begründet wurde.
Dieser Einspruch wurde vom Bauleitungsbüro Stilling geprüft und es fand am 31.10.2012 ein Einigungsgespräch mit der Fa. Hosp& Kögl und dem Büro Stilling statt.
Stellungnahme BBS:
Am Mittwoch, 31.10.2012 hat in unserem Büro nochmals ein Gespräch mit der Fa. Hosp & Kögl stattgefunden, in dem die strittigen Punkte geklärt wurden und für die Abrechnung der Pos. 03.01.009 (Baugrubenaushub), 07.03.0000 (Regiearbeiten), sowie 08.04.0010 (Nachtrag 3, Sockelplatten) eine Einigung erzielt wurde.
Daraufhin wurde von der Fa. Hosp & Kögl die Nachberechnung zur Teilschlussrechnung am 06.11.2012 eingereicht und vom Büro Stilling geprüft und mit einer Bruttosumme von 17.307,01 € freigegeben. Mit dieser Nachberechnung sind alle Forderungen gegenüber dem Auftraggeber abgegolten.
Das Gewerk Baumeisterarbeiten wird somit mit einer Gesamtsumme von 876.261,69 € brutto schlussgerechnet, abzüglich der Vertraglich vereinbarten Einbehalte und überschreitet die freigegeben Auftragssumme in Höhe von 869.839,13 € um 6.422,56 € brutto.
Die Kostenüberschreitung resultiert aus geringen Massenabweichungen in verschieden Positionen, insbesondere jedoch um die Massenmehrung in der Pos. 12.01.0007 (Herstellen von Betonstreifen unter Fenstern)
Damit erhöht sich die Auftragssumme um 6.422,56 € brutto auf 876.261,69 €.
Die Mehrkosten wurden lt. Angabe BBS Stilling bereits in der, in der BPU Sitzung vom 13.12.2011 dargelegten Kostenüberschreitung der Maßnahme berücksichtigt.
II. BESCHLUSSANTRAG:
Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt die Auftragssumme für die Baumeisterarbeiten durch die Fa. Hosp & Kögl Bauunternehmung GmbH, aufgrund der durch das Bauleitungsbüro Stilling geprüften Nachberechnung zur Schlussrechnung, auf die Brutto-Auftragssumme von 876.261,69 € zu erhöhen.
