BESCHLUSSVORLAGE - GB I/282/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl von Feldgeschworenen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB I Zentrale Dienste - Bürgerservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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18.12.2012
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I. Sachvortrag:
In der Stadtratssitzung am 24.04.2012 hat die Liegenschaftsverwaltung über die Ausschreibung des Ehrenamtes von Feldgeschworenen informiert.
Im Wege der öffentlichen Ausschreibung haben sich folgende Bürger beworben:
- Wilhelm Beck: Überreiterweg 4, 61 Jahre, seit ca. 15 Jahren wohnhaft in Garching, Altersteilzeit, Beruf: Produktmanager bei BMW
- Alexander Becziczka: Hüterweg 4a, 39 Jahre, seit 38 Jahren wohnhaft in Garching, Beruf: Kaufmann im Groß- und Einzelhandel, Studium BWL, Studium Soziologie, z.Z. freiberuflich tätig
- Carola Kastenmüller: 38 Jahre, Schrannerweg 5, Landwirtin
- Detlef Schulz: Hüterweg 10, 63 Jahre, Vorruhestand, Beruf: Bauingenieur
- Erwin Seitz: Feldmochinger Weg 14, 63 Jahre, seit 1949 wohnhaft in Garching, Rentner, Beruf: Bankkaufmann, Dipl. Betriebswirt (FH), Kenntnisse: Bewertung und Verwertung von Grundstücken, Grundbuchauszüge, Flurkarten
- Otto Sondermayer: Freisinger Landstr. 7, 62 Jahre, Altersteilzeit, Beruf: Diplomvolkswirt, ehem. Mitglied im Garchinger Gemeinderat, Kenntnisse: Immobilienverwaltung‘
Die meisten Bewerber sind seit Geburt in Garching. Sie wurden über die Aufgaben der Feldgeschworenen aufgeklärt. Es kann also davon ausgegangen werden, dass sie den Anforderungen des Amtes gewachsen sind.
Der Stadtrat bestellt die Feldgeschworenen durch Wahl nach Art. 11 Abs. 3 AbmG i. V. m. Art. 51 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO). Die Feldgeschworenen werden auf Lebenszeit bestellt und wählen aus Ihrer Mitte einen Obmann und einen Stellvertreter.
Das Vermessungsamt rät dazu, vier Feldgeschworene zu bestellen. Die Wahl zum Feldgeschworenen erfolgt in der Sitzung mittels Stimmzettelabgabe. Die Vereidigung der bestellten Feldgeschworenen nach § 5 Abs. 1 der Feldgeschworenenordnung (FO) wird an einem separaten, noch festzulegenden Termin durch die Erste Bürgermeisterin Frau Gabor erfolgen.
Hinweis:
Bei der Wahl finden die Vorschriften des Art. 49 GO (Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung, weil z. B. ein Verwandtschaftsverhältnis mit dem Wahlbewerber besteht) keine Anwendung (Art. 49 Abs. 2 Nr. 1 GO).
