BESCHLUSSVORLAGE - GB I/296/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung der Stromlieferung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB I Zentrale Dienste - Bürgerservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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18.12.2012
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I. Sachvortrag:
Der derzeitige Stromliefervertrag für die städtischen Liegenschaften einschließlich der Straßenbeleuchtung läuft zum 31.12. 2013 aus, so dass im Jahr 2013 für die Jahre 2014 bis 2016 neu auszuschreiben ist. Erstmals wird in diesem Jahr die Durchführung einer Bündelausschreibung durch den Bayerischen Gemeindetag in Kooperation mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH angeboten. Wenn sich die Stadt Garching beteiligen soll, ist noch im Dezember 2012 ein entsprechender Beschluss zu fassen.
Ziel dieser Bündelausschreibungen ist es durch den Wettbewerb günstigere Strompreise zu erhalten. Zu diesem Zweck werden gebündelte Ausschreibungen durchgeführt, das heißt eine größere Anzahl Kommunen/Zweckverbände wird jeweils in einem Bündel zusammengefasst. Grundsätzlich werden bezirksweite Bündel angestrebt. Aufgrund des zu erwartenden Teilnehmervolumens sind für Oberbayern drei Bündel geplant.
Die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH erbringt die Leistung in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag. Dieser hat den Kooperationspartner gemäß einer Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren bundesweit ermittelt. Die KUBUS GmbH ist der derzeit einzige Anbieter eines elektronischen Ausschreibungsportals für Kommunen.
Daher wird auf die Einholung von Vergleichsangeboten für die Dienstleistung beim Ausschreibungsverfahren verzichtet. Die Verwaltung fertigt einen entsprechenden Vergabevermerk.
Der Dienstleistungspreis beträgt, soweit die Stadt und der Zweckverband an der Bündelausschreibung teilnehmen, insgesamt brutto ca. 4.000,- €.
Die letzte Ausschreibung des Strombezugs im Jahr 2011 wurde von der Kanzlei BBH (Becker, Büttner, Held) durchgeführt. Dafür fielen Kosten in Höhe von insgesamt ca. 11.000,- € brutto an.
Aufgrund der Bündelbildung ist eine Verfahrensträgerschaft durch die einzelnen Teilnehmer nicht praktikabel. Träger sämtlicher Bündelausschreibungen ist deshalb der Bayerische Gemeindetag, der sich hierzu ausdrücklich bereit erklärt hat. Die KUBUS GmbH arbeitet dem Gemeindetag als Dienstleister zu. Die wesentlichen verfahrensleitenden Entscheidungen (Ausschreibungsunterlagen / Zeitplan, insbesondere Tag der elektronischen Auktion und Zuschlagsentscheidung) trifft ein für jeden Bezirk gebildeter Vergabeausschuss. In diesem sind der/die jeweilige Bezirksvorsitzende des Gemeindetags sowie der zuständige Referent und ein fachkundiger Mitarbeiter des Gemeindetags Mitglied. Die Stadt wird über alle Verfahrensschritte informiert. Weitere Entscheidungen sind durch den Teilnehmer nicht zu treffen.
Entsprechend der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist für die Beschaffung von 100 % Ökostrom im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten in Höhe von 5 bis 6 % (Ausschreibung 2011 für die Stadt: 13,28 % über dem Preis für konventionellen Strom) bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen.
Die Bündelausschreibung von 100 % Ökostrom hat zur Voraussetzung, dass die elektrische Energie nachweislich zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen muss. Sie muss in Anlagen erzeugt werden, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen. Deren Definition erfolgt in Anlehnung an die Empfehlung des Umweltbundesamts. Danach ist Strom aus erneuerbaren Energien
- Strom, der in Anlagen erzeugt wird, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, einschließlich aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauchs und der Verluste (ohne Pumpstrom) sowie abzüglich des nicht erneuerbaren Anteils aus Pumpstrom,
- der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien in Hybridanlagen, die auch konventionelle Energieträger einsetzen,
- der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse in thermischen Kraftwerken, in denen auch konventionelle Energieträger verbrannt werden, wenn der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse durch die Feststellung und Erfassung der jeweiligen Menge und Heizwerte der eingesetzten Brennstoffe rechnerisch bei der Stromerzeugung ermittelt und nachgewiesen wird.
Erneuerbare Energien in diesem Sinne sind ausschließlich Wasserkraft (einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie), Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse (einschließlich Biogas), Deponiegas und Klärgas. Als Biomasse gelten nur Energieträger gemäß § 2 der Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung – BiomasseV) vom 21. Juni 2001 in ihrer durch Verordnung vom 1. Januar 2012 geänderten Fassung. Der aus Biomasse erzeugte Strom gilt als Strom aus erneuerbaren Energien, wenn er in einem Verfahren erzeugt wird, das den Anforderungen des § 4 der BiomasseV gerecht wird.
Bei dieser Art der Ausschreibung ist zu berücksichtigen, dass die Definition des auszuschreibenden Ökostroms nur in Anlehnung an die Empfehlungen des Umweltbundesamtes erfolgt. Bei der letzten Ausschreibung wurde der Leitfaden des BMU tatsächlich zugrunde gelegt mit der Vorgabe einer CO2-Minderung von mindestens 30 % und einer, gegenüber dem Leitfaden abgeänderten, gestaffelten Anrechnung der CO2-Minderung in Abhängigkeit vom Alter der Anlagen. Damit konnte ein möglichst weitgehender Umweltnutzen erzielt werden. Diese sehr streng formulierten Kriterien bergen jedoch die Gefahr ausbleibender Angebote, so lag bei der letzten Ausschreibung nur ein wertbares Angebot für Ökostrom vor.
Mit der nun vorgelegten Bündelstromausschreibung wird keine Anreizwirkung für den Ausbau regenerativer Energien geschaffen, die über die reine Erbringung eines zertifizierten Stroms aus erneuerbaren Quellen (z.B. auch aus abgeschriebenen Altanlagen) hinausgeht. Die formulierten Kriterien führen zu höheren Kosten ohne dass ein ökologischer Mehrwert produziert wird.
Eine Abfrage des Bayerischen Gemeindetags unter über 1.000 Teilnehmern hat jedoch ergeben, dass an „verschärften“ Ökostromkonditionen kein Interesse besteht. Lediglich einige wenige Gemeinden hatten die vorgenannte Problematik angesprochen. Ein eigenes Bündel für diese Gemeinden kann vom Gemeindetag jedoch nicht gebildet werden. Sollten wie bei der letzten Ausschreibung die strengeren Konditionen als Grundlage dienen, könnte demnach eine Beteiligung an der Bündelausschreibung nicht erfolgen.
Die ersten Ausschreibungsverfahren sollen im März 2013 beginnen, da im Frühjahr mit den günstigsten Preisen an der Strombörse gerechnet wird. Dafür ist erforderlich, dass die Datenerfassung durch die Teilnehmer bis spätestens 25.01.2013 abgeschlossen ist. Danach erfolgt eine Plausibilitätsprüfung durch die KUBUS GmbH. Die Daten für die leistungsgemessenen Anlagen werden von der KUBUS GmbH zentral beim Stromlieferanten/Netzbetreiber beschafft.
Bei einer Ablehnung des Beschlussantrags wird die Verwaltung die Stromausschreibung analog der Ausschreibung im Jahr 2011 vorbereiten.
II. BESCHLUSSANTRAG:
1. Die Erste Bürgermeisterin wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung einer Bündelausschreibung für die Lieferung von elektrischer Energie über ein webbasiertes Beschaffungsportal abzuschließen.
2. Die Stadt Garching überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie für die Lieferjahre 2014 bis 2016, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.
3. Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung
a) „Normalstrom“ (Ökostromanteil je nach Stromlieferant unterschiedlich)
alternativ:
b) „100 % Ökostrom“
beschafft werden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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