BESCHLUSSVORLAGE - GB I/297/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung des Digitalfunks bei den Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis München - Beschaffung von Digitalfunkgeräten für die Freiwilligen Feuerwehren Garching und Hochbrück
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB I Zentrale Dienste - Bürgerservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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18.12.2012
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I. Sachvortrag:
Das Landratsamt München informierte mit Schreiben vom 06.08.2012 und den beigefügten Anlagen 1 und 2 alle Städte und Gemeinden, was bei der Einführung des Digitalfunks bei den Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis München zu beachten ist.
Der bisher genutzte Analogfunk entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Seine Leistungs- und Entwicklungsfähigkeit ist gemessen an den heutigen Bedürfnissen nur unzureichend. Zudem haben die Hersteller die Produktion von analogen Geräten weitestgehend eingestellt, so dass z.B. bei Defekten diese nicht mehr ersetzt werden können, da kaum noch Ersatzteile vorhanden sind. Daher müssen die Voraussetzungen für eine Nutzung des Digitalfunks, der den Anforderungen der Zukunft gerecht wird, geschaffen werden. Bei Polizei und Rettungsdienst wird teilweise schon im Echtbetrieb mit Digitalfunk kommuniziert. In vielen Landkreisgemeinden in der Nachbarschaft (u.a. Oberschleißheim und Ismaning) und der Stadt Unterschleißheim wurde die Einführung des Digitalfunks bereits beschlossen. Zukünftig wird es den Feuerwehren Garching und Hochbrück nicht mehr möglich sein, bei Einsätzen mit der Feuerwehreinsatzzentrale, den unterstützenden Feuerwehren, der Polizei, dem Rettungsdienst und anderen Hilfsorganisationen per Funk zu kommunizieren, wenn die Umstellung auf Digitalfunk nicht erfolgt.
Von der Kreisbrandinspektion wurde festgestellt, dass die technischen Voraussetzungen (z. B. Netzabdeckung, Sprachqualität) für die Einführung des Digitalfunks für die Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis München vorliegen.
In der Sitzung vom 01.10.2012 hat der Kreistag die Einführung des Digitalfunks für die Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis München beschlossen. Die Projektgruppe DigiNet im Bayerischen Staatsministerium des Innern hat für eine Teilnahme der Freiwilligen Feuerwehren als nicht-staatliche BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) am Digitalfunk vorausgesetzt, dass die Landkreise eine Teilnahmeregelung unterzeichnen. Frau Landrätin Rumschöttel hat die fortgeschriebene Teilnahmeregelung für den Netzabschnitt 34 am 08.10.2012 aufgrund des Beschlusses des Kreistages unterzeichnet.
Die teilnehmenden Städte und Gemeinden müssen sich zur Beachtung der bundes- und landesweit gültigen Prozessmodelle und Rahmenbetriebskonzepte für den Digitalfunk sowie der Teilnahmeregelung verpflichten und entsprechende Beschlüsse herbeiführen.
Die Teilnahmeregelung ist Voraussetzung dafür, dass die Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis München den Digitalfunk tatsächlich nutzen können.
Die fortgeschriebene Teilnahmeregelung hat im Wesentlichen folgende Inhalte:
- Teilnahme des Landkreises am Digitalfunk
- Beachtung der bundes- und landesweit gültigen Prozessmodelle und Rahmenbetriebskonzepte für den Digitalfunk
- Verwendung geeigneter Endgeräte
- Verweis auf gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der Kosten im Zusammenhang mit der Anschaffung kommunikationstechnischer Ausstattung der Feuerwehreinsatzzentrale, Entgeltfreiheit der Nutzung des Digitalfunks, keine Kostenübernahme für nutzerspezifische Kosten (z. B. Kosten für die Verwaltung von Geräten und Nutzern) durch den Freistaat Bayern
- Dauer der Vereinbarung und Kündigungsrecht
Der Landkreis München wird die Beschaffung der Digitalfunkgeräte (nebst einem Teil des Zubehörs) für die Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis zu einem günstigen Preis aus dem Rahmenvertrag des Freistaats Bayern durchführen.
Insgesamt ist folgende Vorgehensweise beabsichtigt:
Der Landkreis München beschafft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die von den Städten und Gemeinden als Bedarf gemeldeten Geräte nebst Zubehör und veräußert diese zum Einkaufspreis an die Städte und Gemeinden.
Der für die Beschaffung erforderliche Verwaltungsaufwand ist von den Städten und Gemeinden zu tragen und wird anteilig auf die Bestellungen umgelegt.
Die Beschaffung erfolgt nach vorheriger verbindlicher Bestellung durch die Städte und Gemeinden beim Landkreis.
Die Freiwilligen Feuerwehren Garching und Hochbrück haben den für die Umstellung auf Digitalfunk notwendigen Bedarf festgestellt. Die Gesamtkosten für die Umrüstung auf Digitalfunk betragen ca. 157.000 Euro. In den Haushalten 2010 und 2011 wurde für die Anschaffung und Installation bereits insgesamt 50.000 Euro für beide Feuerwehren bereitgestellt. Aus diesen Mitteln werden derzeit die vorbereitenden Maßnahmen für die Umrüstung (u.a. Kabelmaterial und –verlegung) finanziert.
Da die Kosten für die Umrüstung auf Digitalfunk bislang sehr unkalkulierbar waren, muss der nun bereits feststehende Mehrbedarf somit im Haushalt für 2013 bereitgestellt werden. Die Feuerwehr Garching hat einen Mehrbedarf von 80.000 Euro, die Feuerwehr Hochbrück von 40.000 Euro.
Nachdem die Zuschussrichtlinien des Freistaates Bayern vorliegen, kann mit einem Zuschuss in Höhe von ca. 35.000 Euro gerechnet werden.
Das Landratsamt München hat in dem Schreiben vom 06.08.2012 die Landkreisgemeinden und Städte darum gebeten, die notwendigen Beschlüsse in den Stadt-/Gemeinderäten zu fassen und unter Verwendung des Bestellscheins gegenüber dem Landratsamt eine verbindliche Bestellung abzugeben, Deswegen hält es die Verwaltung für sinnvoll und letztlich unumgänglich, die dafür notwendigen Haushaltsmittel für das Jahr 2013 bereitzustellen, damit die Bestellung erfolgen kann.
Nach Mitteilung des Landratsamtes München ist mit der Auslieferung der bestellten Geräte ca. 3 Wochen nach der Bestellung durch das Landratsamt zu rechnen, die unverzüglich nach Eingang aller Bestellungen erfolgen wird. Weil der Einbau der Digitalfunkgeräte einige Zeit in Anspruch nehmen wird und die Digitalfunk-Ausbildung aller Feuerwehrdienstleistenden durchzuführen ist, kann nach Einschätzung der Kreisbrandinspektion mit der Einführung des Digitalfunks im Landkreis München Mitte 2013 gerechnet werden.
II. BESCHLUSSANTRAG:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung sowie von dem Schreiben des Landratsamtes München vom 06.08.2012 mit den Anlagen 1 und 2 und beschließt folgendes:
Der Stadtrat stimmt zu, dass die Stadt Garching, aufgrund der Teilnahme des Landkreises München, ebenfalls am Digitalfunk teilnimmt und sich zur Beachtung der bundesweit und landesweit gültigen Prozessmodelle und Rahmenbetriebskonzepte für den Digitalfunk sowie der Teilnahmeregelung des Landkreises München verpflichtet.
Die Beschaffung der Gerätschaften für den Digitalfunk ist über das Landratsamt München zu tätigen.
Die für die Beschaffung zusätzlich notwendigen Haushaltsmittel für die Feuerwehr Garching in Höhe von 80.000 Euro und die Feuerwehr Hochbrück in Höhe von 40.000 Euro sind im Haushalt 2013 bereitzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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32,5 kB
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