ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/327/2012

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Eching hat in seiner Sitzung am 31.07.2012 den Änderungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 68 gefasst.

 

Die Stadt Garching wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beteiligt. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 27.12.2012. Aus diesem Grund kann der Bebauungsplan nur im Stadtrat behandelt werden.

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 68 „Gewerbe- und Sondergebiet Dietersheim Südwest II“ sah im Südwesten ein Sondergebiet vor, das dort Einrichtungen wie Hotels und sonstige Beherbungsbetriebe möglich machen sollte (siehe Anlage).

Am südwestlichen Ortsrand wird das festgesetzte Sondergebiet aufgegeben und durch ein eingeschränktes Gewerbegebiet ersetzt. In diesem Zusammenhang werden auch die zulässigen Wandhöhen neu festgesetzt. Es sollen zukünftig 14 m zussig sein.

Die süstliche Gewerbefläche erfährt künftig eine Differenzierung hinsichtlich des Maßes der Nutzung (Wandhöhe). Im östlichen Teil ist künftig eine Wandhöhe von 9,5 m zulässig, im westlichen Bereich wird die Wandhöhe an die westlich gelegene Fläche angepasst. (siehe Anlage)

 

Nach Auffassung der Verwaltung werden die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Stadt Garching b. München durch die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 68 „Gewerbe- und Sondergebiet Dietersheim Südwest II“ nicht berührt. Es wird daher empfohlen, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von einer Äerung abzusehen. Außerdem wird empfohlen, auch von einer weiteren Beteiligung am Verfahren abzusehen, soweit sich keine maßgeblichen Änderungen im Bebauungsplanentwurf ergeben.

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

Der Stadtrat beschließt, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von einer Äerung abzusehen, da die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Stadt Garching b. München durch den Bebauungsplan Nr. 68 Gewerbe- und Sondergebeit Dietersheim Süd-West II, 1. Änderung nicht berührt werden. Des Weiteren wird beschlossen, von einer weiteren Beteiligung am Verfahren abzusehen, soweit sich keine maßgeblichen Änderung am Bebauungsplanentwurf ergeben.

 

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Anlagen

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