ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/339/2012

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Mit Schreiben vom 30.11.2012 führt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie eine Anhörung zu den Änderungen des LEP-Entwurfes durch, die der Ministerrat am 28.11.2012 beschlossen hat.

 

Als Frist für die Stellungnahme ist der 14.1.2013 genannt.

 

Die Änderungen umfassen im Wesentlichen

  1. die Aufstufung von vier Siedlungsschwerpunkten zu Mittelzentren
  2. die Zuordnung einzelner Gemeinden zu den Gebietskategorien
  3. die Abgrenzung des Teilraums mit besonderem Handlungsbedarf
  4. die Ausnahmeregelungen beim Anbindungsziel
  5. die Aufnahme von Festlegungen zur Wirtschaftsstruktur und zum Tourismus
  6. die Überarbeitung und Ergänzung der Festlegungen zur Energieversorgung

 

 

zu 1.

Germering sowie Neufahrn b. Freising / Eching sind als Mittelzentrum eingestuft worden.

 

Zu 3.

Bezieht sich auf strukturschwache Gebiete

 

Zu 4.

Bei der Einteilung des Sortiments zählen u. a. Fahrräder mit Zubehör, Baumarktartikel. Gartenartikel sowie Zoobedarf nicht mehr zum innenstadtrelevanten Sortiment.

 

zu 6.

Klimaschutz

Wir wollen dabei einen sicheren und klimafreundlichen Mix aus erneuerbaren und konventionellen Energieträgern sowie Infrastruktur zur Energiespeicherung.

 

Genannte Beispiele sind entfallen. „Konventionell“ ist hinzugefügt worden.

 

Der Grundsatz „Erneuerbare Energien sollen verstärkt erschlossen und genutzt werden“ wird durch folgenden Grundsatz ersetzt:

Potenziale der Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung sollen durch eine integrierte Siedlungs- und Verkehrsplanung genutzt werden.

 

Im Folgenden wird die Wasserkraft gestärkt, die Potenziale der Bioenergie sollen nachhaltig genutzt werden, und das Potenzial der Tiefengeothermie für die Wärme- und Stromproduktion ausgeschöpft werden.

 

Bei 6.2. wird Windkraft und Photovoltaik durch Erneuerbaren Energien ersetzt. Als Ziel ist aufgenommen, dass diese verstärkt zu erschließen und zu nutzen sind.

 

Die Abwägung der einzelnen Schutzgüter in der Bauleitplanung ist angepasst worden. Demnach werden die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter neutral bzw. tendenziell positiv beschrieben. Dies war auch u. a. eine Forderung der Stadt Garching.

 

 

Bildung:

In der Rubrik Bildung ist folgender weiterer Grundsatz aufgenommen worden:

Regionale Kooperationen von Hochschulen und anderen, auch außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie der Wirtschaft sollen weiterentwickelt werden.

Durch die Vernetzung wissensbasierter Einrichtungen auf regionaler Ebene kann der Forschungs- und Hochtechnologiestandort Bayern gesichert und gestärkt werden. Die Zusammenarbeit von Hochschulen und Forschungseinrichtungen untereinander sowie mit der Wirtschaft vor  Ort ermöglicht positive Entwicklungsimpulse und Synergien und ist Grundlage für weitere Innovation und wirtschaftlichen Erfolg.

 

Der bisherige Grundsatz ist als Zielformulierung aufgenommen worden, nicht aber im Sinne der vom Stadtrat beschlossenen Stellungnahme.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          

Hochschulen und Forschungseinrichtungen (sollen) sind in allen Teilräumen zu erhalten und bedarfsgerecht (ausgebaut werden) auszubauen.

 

 

Stellungnahme zur Anlage 3 der Gesamtfortschreibung

Prüfung nach der Fauna-Flora-Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie; Hier: geplante 3. Start- und Landebahn

In den Ausführungen ist dargestellt, dass, um mögliche Beeinträchtigungen festzustellen, zunächst eine Verträglichkeitsabschätzung durchzuführen ist. Ergibt diese, dass Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele nicht ausgeschlossen werden können, ist im Rahmen einer Verträglichkeitsprüfung festzustellen, ob die Erhaltungsziele tatsächlich beeinträchtigt werden können. Für die Errichtung einer dritten Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen München können Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten zwar nicht ausgeschlossen werden. Allerdings haben sich die diesbezüglichen Planungen bereits weiter konkretisiert. Im Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern für die Erweiterungen des Verkehrsflughafens München durch Anlage und Betrieb einer 3. Start- und Landebahn nebst Nebenanlagen, Teilprojekten und Folgemaßnahmen vom 5.7.2011 wurde eine umfangreiche Verträglichkeitsprüfung durchgeführt, die eine Beeinträchtigung von Erhaltungszielen ergab. Es konnte jedoch eine Ausnahme vom Verschlechterungsgebot aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses nach § 34 Abs. 3 und 5 BNatSchG zugelassen werden. Das Ergebnis der Überprüfung der allgemeinen Zielformulierung im LEP kann nicht vom Ergebnis der Überprüfung des daraus entwickelten konkreten Vorhabens abweichen. Die Ergebnisse des Planfeststellungsbeschlusses können daher für die Überprüfung der Zielformulierung im LEP herangezogen werden.

 

Stellungnahme der Stadt Garching:

Die Stadt Garching hat sich in ihrer Stellungnahme für die Streichung der Realisierung der 3. Start- und Landebahn als Ziel ausgesprochen.

Nachdem im vorliegenden Entwurf des LEP ausgeführt ist, dass Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten nicht ausgeschlossen werden können, aber die Planung schon so weit fortgeschritten sei und dass überwiegende öffentliche Interesse die Maßnahme rechtfertige, ge der Stadtrat beschließen, dass die Realisierung nicht im Sinne des öffentlichen Interesse der Stadt Garching ist.

 

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und hält an der Beschlussfassung vom 27.09.2012 fest.

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