ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/340/2012

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die Verwaltung gibt bekannt, dass mit Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 21.11.2012 der ehem. Wasserturm der Munitionsanstalt, Fl.Nr. 1596/0, Ingolstädter Landstraße 100, Gem. Garching, in die Denkmalliste nachgetragen wurde.

 

Zur Begründung wird ausgeführt, dass der Wasserturm einer der wenigen baulichen Reste der Militärmunitionsfabrik wäre und damit symbolhaft für das Areal und seine ehemalige Nutzung stehe. Zudem weist der Wasserturm aufgrund seiner Historie eine geschichtliche Bedeutung auf. Demnach sind die  Kriterien des Art. 1 DSchG (Denkmalschutzgesetz) erfüllt, die Erhaltung liegt im Interesse der Allgemeinheit.

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

 

Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

 

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Anlagen

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