ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - B III/319/2013

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sachvortrag:

 

Mit Schreiben vom 26.11.2012 (Anlage) schildert die Nachbarschaftshilfe Garching e.V. (NBH) ihr gewachsenes Aufgabengebiet, die finanzielle Entwicklung und stellt folgende Anträge:

  1. Anpassung des regulären Zuschusses (noch für das laufende Jahr 2012). Laut unseren Informationen beträgt der Zuschuss 0,67 € pro Einwohner und wurde das letzte Mal vor dem Jahr 2000 angepasst.
  2. Gewährung eines zusätzlichen Personalkostenzuschusses in Höhe von 55.000 €r die Verwaltungstätigkeiten (ebenfalls noch für 2012). Auf die Übernahme eines Defizitausgleiches wird dann verzichtet.
  3. Kostenübernahme für die baulichen Abtrennungen in unserem derzeitigen Büro, die aus Datenschutzgründen erforderlich sind.
  4. Mithilfe bei der Suche nach neuen größeren Büroräumlichkeiten, sowie Berücksichtigung bei anstehenden Neubauten der Stadt.

 

Zu 1.

Der Stadtrat hatte auf seiner Sitzung vom 13.12.1991 neue Zuschussrichtlinien für alle Garchinger Vereine erlassen. Für die Nachbarschaftshilfe Garching e.V. wurde damals für das Jahr 1992 ein Betriebskostenzuschuss von 1,00 DM pro Einwohner festgelegt. Dieser sollte jährlich um 7 % steigen. Im Jahr 1996 wurde diese Erhöhung ausgesetzt. Der Betriebskostenzuschuss beträgt seither 1,31 DM pro Einwohner, seit 2002 umgerechnet 0,67 € pro Einwohner.re die Erhöhung beibehalten worden, hätte der Zuschuss 2012 1,98 € pro Einwohner betragen.

 

Gemäß Aufstellung der NBH floss der reguläre Zuschuss der Stadt für 2012 in Höhe von 10.913,63 € zur Bezahlung der Miete und Nebenkosten vollständig an die Stadt Garching zurück.

 

Eine Anpassung des Betriebskostenzuschusses auf 1,00 € pro Einwohner scheint aus Sicht der Verwaltung vertretbar.

 

Zu 2.

Mit Schreiben vom 18.05.2009 bzw. 30.06.2009, stellte die Nachbarschaftshilfe Garching e.V. bei der Stadt den Antrag, neben dem jährlichen Vereinszuschuss einen zusätzlichen Verwaltungszuschuss in Höhe von 20.000 € zu gewähren. Alternativ wird beantragt, dass die Stadt die Zusicherung gibt, für die Jahre, in denen ein Defizit erwirtschaftet wird, einen Zuschuss als Defizitausgleich bis maximal 20.000  zu gewähren. Der Stadtrat fasste am 23.07.2009 einen Beschluss über einen Defizitausgleich bis maximal 20.000 . Daneben trägt die Stadt noch das Defizit für das Ferienprogramm (ca. 2.000 €).

 

Die Nachbarschaftshilfe Garching e.V. schreibt dazu in ihrem Antrag:

Mit der Höhe des derzeitigen Zuschusses ist uns weder eine zukunftsweisende Kalkulation noch eine vorausschauende Planung möglich. Auch die Zusage der Übernahme eines Defizites in Höhe von 20.000,00 € pro Jahr hilft uns nicht für eine langfristige konkrete Planung in die Zukunft. Zur Begleichung unseres zu erwartenden Defizits für 2012 werden 20.000,00 € nicht ausreichen.

Wir wollen auch in Zukunft guten Gewissens allen Anforderungen an den Verein und somit auch allen Verpflichtungen gegenüber den Garchinger Bürgern gerecht werden. Dies bedeutet jedoch für die Nachbarschaftshilfe einen steigenden Personalbedarf und somit auch stetig steigende Kosten für die Personalbetreuung. Bitte unterstützen Sie unser Engagement und unsere Arbeit.

 

Die Nachbarschaftshilfe Garching e.V. hat sich inzwischen mit den gewachsenen Aufgaben von einem Verein mit 7 Festangestellten im Jahre 2000 in ein Unternehmen mit 28 Festangestellten im Jahre 2012 entwickelt, dass kostengünstig bzw. kostenlos Garchinger Bürgern Hilfe und Unterstützung im sozialen Bereich anbietet. Eine weitere subventionierte Ausdehnung des Angebotes kann zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber privaten Anbietern und damit zu einem Verstoß gegen das EU-Beihilferecht hren. Nach der „De-minimis-Regelung“ der EU sind Beihilfen/Zuschüsse der Stadt genehmigungspflichtig durch die EU, wenn sie in 3 Jahren insgesamt 200.000 € übersteigen. Bei den von der NBH beantragten Zuschüssenrde diese Grenze überschritten.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, neben der Erhöhung des Betriebskostenzuschusses den Zuschuss als Defizitausgleich bis maximal 40.000  zu erhöhen. Nach den vorgelegten Zahlen über die Defizite der Vorjahre erscheint die beantragte Zuschusserhöhung als nicht notwendig.

 

Zu 3. und 4.

Die räumliche Situation der Nachbarschaftshilfe ist bekannt. Die Stadtverwaltung hat schon mehrfach die Nachbarschaftshilfe bei der Suche nach neuen größeren Büroräumlichkeiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützt. Ein Neubau der Stadt mit Büroräumen für die NBH ist aufgrund der vordringlichen Erfüllung von Pflichtaufgaben (Kinderbetreuung, Schulen) und der finanziellen Situation in absehbarer Zeit nicht möglich. Die baulichen Abtrennungen im derzeitigen Büro werden von der Stadt zeitnah durchgeführt.

Reduzieren

II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.die Anpassung des regulären Zuschusses ab 2013 auf 1,00 pro Einwohner.

2.die Erhöhung des Defizitausgleiches für die Verwaltungstätigkeiten ab 2012 auf 40.000 €.

3.die Kostenübernahme für die baulichen Abtrennungen imro der Nachbarschaftshilfe, die aus Datenschutzgründen erforderlich sind.

4.die Mithilfe bei der Suche nach neuen größeren Büroräumlichkeiten sowie die Berücksichtigung bei anstehenden Neubauten der Stadt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...