ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - B III/321/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Schulkindergarten befindet sich seit 1989 in den Räumen ehemaliges Rathaus/ Anbau Volkshochschule Bürgermeister Wagner Str. 3.

 

In dieser Einrichtung werden jeweils 1 Jahr lang 5-6hrige Kinder betreut, die vom Schulbesuch zurückgestellt worden sind bzw. im Folgejahr schulpflichtig werden. Der Schulkindergarten übernimmt eine Brückenfunktion zwischen Kindergarten und Grundschule und bietet Kindern individuelle Entwicklungsmöglichkeiten und ein anregendes Lernumfeld. Grundkompetenzen und Fähigkeiten, die für ein erfolgreiches Lernen in der Schule notwendig sind, werden angelegt, gefördert und gestärkt. Besonders Kinder, die auf Grund ihrer Herkunft noch Entwicklungspotenziale in der deutschen Sprache aufweisen, erhalten im Schulkindergarten gezielte, individuelle Angebote zur Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenz.

 

Eine Betriebserlaubnis liegt für 25 Kinder vor, aktuell betreuen 3dagogische Fachkräfte in Voll- und Teilzeit 20 Kinder. Der Migrationsanteil liegt derzeit bei 35%. Das Profil der Einrichtung ist in Garching sehr populär und wird von Familien, Schulen, Kindergärten und anderen Kooperationspartnern sehr geschätzt. Das belegen gleichmäßig hohe Anmeldezahlen und eine ständig steigende Nachfrage nach freien Kapazitäten.

 

Der Schulkindergarten nutzt 5 Räume im einstöckigen Gebäude hinter der VHS, ferner steht den Kindern ein eingezäunter Außenbereich zum Freispiel zur Verfügung, der jedoch für die Anzahl der Kinder deutlich zu klein ist.

 

Das Gebäude weist insgesamt eine schlechte Bausubstanz auf, besonders betroffen davon ist das komplette Flachdach. Eine notwendige Dachsanierung sowie eine notwendige Renovierung der Räume sind aus Sicht der Verwaltung zu kostenintensiv und langfristig wenig lohnenswert.

 

Seitens der Stadtverwaltung wurde eine Prüfung auf alternative Nutzung von Räumen in der Mittelschule vorgenommen. Durch den kontinuierlichen Rückgang der Schülerzahlen in der Mittelschule werden 3 Klassenräume, 2 Garderobenräume im Erdgeschoß Bauteil B mittelfristig nicht als Klassenräume benötigt und nur zeitweise als Differenzierungsräume genutzt. Nicht genutzte Räumlichkeiten in der Schule (Klassenzimmer) können zur Rückzahlung von bereits erhaltenen Fördergeldern führen.

 

Vorteile und Synergieeffekte für einen möglichen Umzug des Schulkindergartens in die Mittelschule können u.a. sein:

-          umliche Nähe zu den Schulen (enge pädagogische Zusammenarbeit, Organisation Vorkurs Deutsch für Migrantenkinder)

-          Relativ abgegrenzter Bereich in diesem Bauteil, so dass ein geordneter und weitgehend ungestörter Betrieb vom Schul- und Kindergartenalltag gewährleistet werden kann

-          glichkeit zum Mittagessen (Mitbelieferung durch Cateringunternehmen der Schule)

-          Die Raumgrößen, sowie die r Kinder und Personal vorhandenen Sanitärräume im Trakt der Grundschule entsprechen den Richtlinien der Aufsichtsbehörde und wurden vom LRA bereits vorab besichtigt. Von einem positiven Bescheid bei der Beantragung einer Nutzungsänderung sowie einer Betriebserlaubnis kann ausgegangen werden. Ferner können die Außenspielflächen des Hortes St. Severin, der Sportplatz der Grundschule, die Turnhalle der Grundschule sowie in Randzeiten auch die Pausenhöfe beider Schulen mitgenutzt werden.

 

Eine Nutzung dieser Räume durch den Schulkindergarten erfolgt selbstverständlich unter der Maßgabe einer intensiven Abstimmung und engen Kooperation mit den Lehrkräften beider Schulen, insbesondere der Mittelschule. Das schriftliche Einverständnis der Mittelschule zum geplanten Umzug liegt der Stadtverwaltung bereits vor.

 

Geringfügige bauliche Veränderungen u.a. Einbau einer Trennwand und einer Teeküche wurden von der Verwaltung bereits geprüft. Die entsprechenden Haushaltsmittel für 2013 sind eingeplant. Ein Umzug wird zeitnah, spätestens jedoch zum Beginn des neuen Schuljahres 2013/2014 angestrebt.

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Stadtrat beschließt den Umzug des Schulkindergartens in Räume der Mittelschule (Bauteil B) und  beauftragt die Verwaltung die Maßnahmen zur Planung sowie zum notwendigen Umbau der Räume durchzuführen.

 

 

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