BESCHLUSSVORLAGE - GB II/343/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 165 "südliche Mallertshofener Straße"; Beschluss zur rechtlichen Würdigung der im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 aBauGB eingegangenen Anregungen und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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24.01.2013
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I. Sachvortrag:
Der Stadtrat der Stadt Garching b. München hat in seiner Sitzung am 26.10.2011 beschlossen, für die Fl. Nrn. 1725/2, 1723/Teil und 1724/Teil den Bebauungsplan Nr. 165 „südliche Mallertshofener Straße“ aufzustellen.
Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 165 „südliche Mallertshofener Straße“ wurde in der Stadtratssitzung am 24.05.2011 gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1und § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB freigegeben.
Der Bebaungsplanentwurf in der Fassung vom 24.05.2012 lag mit Begründung in der Zeit vom 04.07.2012 bis 06.08.2012 öffentlich aus. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 03.07.2012 bis 06.08.2012.
Zu den eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nahm der Stadtrat in seiner Sitzung am 27.09.2012 Stellung und beschloss, die notwendigen Änderungen in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten und den überarbeiteten Entwurf für die Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB freizugeben.
Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 27.09.2012 lag mit Begründung in der Zeit vom 31.10.2012 mit 03.12.2012 öffentlich aus. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand im selben Zeitraum statt.
In dieser Zeit sind mehrere Anregungen von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangen. Anregungen von Bürgern gingen in dieser Zeit keine ein. In Würdigung aller vorgebrachten Bedenken und Anregungen nimmt die Stadt Garching wie folgt Stellung:
A) Stellungnahme von Bürgern
keine
B) Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:
1. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 13.11.2012 (Anlage 1)
Sachvortrag:
s. Stellungnahme
Rechtliche Würdigung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
2. Landratsamt München, Sachgebiet Baurecht, Denkmalschutz und Raumordnungsrecht, Schreiben vom 07.11.2012 (Anlage 2)
Sachvortrag:
s. Stellungnahme
Rechtliche Würdigung:
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Zu Redaktionelles
1. Die Bemaßung wird entsprechend der Anregung geändert.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Ihr wird nur nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen gefolgt.
3. SWM Infrastruktur Region GmbH, Schreiben vom 28.11.2012, (Anlage 3)
Sachvortrag:
s. Stellungnahme
Rechtliche Würdigung / Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen richten sich auf nachfolgende Planungs- und Realisierungsschritte. Planänderungen sind nicht veranlasst.
4. E.ON Netz GmbH, Bamberg, Schreiben vom 22.11.2012, (Anlage 4)
Sachvortrag:
s. Stellungnahme
Rechtliche Würdigung / Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
5. E.ON Bayern AG, Netzcenter Unterschleißheim, Schreiben vom 12.11.2012, (Anlage 5)
Sachvortrag:
s. Stellungnahme
Rechtliche Würdigung / Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der Anlagen der EON Bayern AG werden durch die Planung nicht beeinträchtigt. Planänderungen sind nicht veranlasst.
6. Deutsche Telekom, Schreiben vom 08.11.2012 (Anlage 6)
Sachvortrag:
s. Stellungnahme
Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
7. bayernets GmbH, Schreiben vom 22.11.2012, (Anlage 7)
Sachvortrag:
s. Stellungnahme
Rechtliche Würdigung / Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
8. Kabel Deutschland GmbH, Schreiben vom 22.10.2012, (Anlage 8)
Sachvortrag:
s. Stellungnahme
Rechtliche Würdigung / Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen richten sich auf nachfolgende Planungs- und Realisierungsschritte. Planänderungen sind nicht veranlasst.
Geantwortet aber keine Anregungen vorgebracht haben die Industrie- und Handelskammer (30.11.2012), der Regionale Planungsverband München (15.11.2012), das Landratsamt München – Kreisheimatpfleger (03.11.2012), die Landeshauptstadt München – Referat für Stadtplanung und Bauordnung (07.11.2012), die Gemeinde Ismaning (06.11.2012), das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (13.11.2012), das Wasserwirtschaftsamt München (29.10.2012), die Regierung von Oberbayern – Gewerbeaufsicht (31.10.2012), die Gemeinde Eching (29.10.2012) und das Staatliche Bauamt Freising (23.10.2012).
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat einstimmig beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, die eingegangen Stellungnahmen entsprechend zu würdigen und den so geänderten und ergänzten Bebauungsplan Nr. 165 „südliche Mallertshofener Straße“ (Planstand 24.01.2013) als Satzung zu beschließen. Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage und in Allris eingestellt, sie werden jedoch nicht mehr verschickt, da sie bereits für die Bau-, Planungs- und Umweltausschusssitzung versandt wurden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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314,7 kB
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