BESCHLUSSVORLAGE - GB II/370/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zum Siegerentwurf städtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb Kommunikationszone
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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24.01.2013
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I. Sachvortrag:
Am 18.12.2012 stellte Frau Prof. Keller den Siegerentwurf der Büros Keller, Damm Roser Landschaftsarchitekten Stadtplaner GmbH sowie Böhm Glaab Sandler Mittertrainer Architektur und Stadtplaner GmbH über den städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerbes Kommunikationszone vor.
Das Wettbewerbsergebnis wurde zur Beratung an die Fraktionen verwiesen.
Aufgrund der eindeutigen Entscheidungsfindung durch das Preisgericht empfiehlt die Verwaltung, den Siegerentwurf als Grundlage für die weitere Erarbeitung eines oder mehrerer Bebauungspläne zu verwenden.
Insbesondere ist in der weiteren Planung auf die kritischen Hinweise des Preisgerichts einzugehen.
Ferner ist entsprechend der Planung die Lärmschutzverträglichkeit im Hinblick auf die B 11 sowie des Heizwerkes der TU München nachzuweisen.
Im Übrigen wird auf die beigefügte Broschüre über den begrenzt offenen städtebaulichen Ideenwettbewerb im kooperativen Verfahren verwiesen.
Der Siegerentwurf beinhaltet folgende Eckdaten:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 22.01.2013 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, der Empfehlung des Preisgerichts nachzukommen. Der Siegerentwurf der Büros Keller, Damm Roser Landschaftsarchitekten Stadtplaner GmbH sowie Böhm Glaab Sandler Mittertrainer Architektur und Stadtplaner GmbH ist als Grundlage für die weitere Bauleitplanung als Grundlage heranzuziehen.
Insbesondere ist in der weiteren Planung auf die kritischen Hinweise des Preisgerichts einzugehen.
Ferner ist entsprechend der Planung die Lärmschutzverträglichkeit im Hinblick auf die B 11 sowie des Heizwerkes der TU München nachzuweisen.
II. BESCHLUSSANTRAG:
Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beschließt, der Empfehlung des Preisgerichts nachzukommen. Der Siegerentwurf der Büros Keller, Damm Roser Landschaftsarchitekten Stadtplaner GmbH sowie Böhm Glaab Sandler Mittertrainer Architektur und Stadtplaner GmbH ist als Grundlage für die weitere Bauleitplanung als Grundlage heranzuziehen.
Insbesondere ist in der weiteren Planung auf die kritischen Hinweise des Preisgerichts einzugehen.
Ferner ist entsprechend der Planung die Lärmschutzverträglichkeit im Hinblick auf die B 11 sowie des Heizwerkes der TU München nachzuweisen.
