ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - mBüro/265/2012

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

In der Ortsteil-Bürgerversammlung Hochbrück vom 27.11.2012 wurden zwei Anträge von der Mehrheit der anwesenden Bürgerinnen und Bürger angenommen.

 

Nach Art. 18 Abs. 4 GO müssen Empfehlungen der Bürgerversammlung innerhalb einer Frist von 3 Monaten vom Stadtrat behandelt werden. Das heißt, Empfehlungen müssen auf die Tagesordnung des Stadtrates, der die Vorschläge inhaltlich zur Kenntnis nimmt. Der Antrag kann jedoch auch an den zuständigen Ausschuss verwiesen werden.

 

r die folgenden Anträge wurde in der Ortsteil-Bürgerversammlung 2012 mehrheitlich eine Empfehlung an den Stadtrat beschlossen:

 

1.Antrag Herr Martin Loibl, Kirchstr. 1, 85748 Garching

 

Ausweisung von Baulandflächen im Einheimischen Modell für den Ortsteil Hochbrück

 

Es sollen Baulandflächen im Einheimischen Modell für den Ortsteil Hochbrück ausgewiesen werden. Insbesondere für das schon einmal öffentlich diskutierte Wohngebiet „Wohnen am Kanal“. Die Stadt Garching soll sich sofort auf die Suche nach geeigneten Flächen machen, ein entsprechendes Bauleitverfahren in die Wege leiten und die entsprechenden Zuteilungen an einheimische Bürger noch im Jahr 2013 ermöglichen.

Zur Erläuterung dieses Antrags wird dargelegt, dass diese Maßnahme dringend erforderlich sei, um jungen Hochbrücker Familien einen Verbleib im Stadtteil Hochbrück zu ermöglichen.

Auch soll den Bürgerinnen und Bürgern dadurch die Gelegenheit gegeben werden, in einem erschwinglichen finanziellen Rahmen die Eigeninitiative ergreifen zu können und Verantwortung für die eigene Altersversorge zu übernehmen.

 

 

2.Antrag Frau Marion Werner, Seilerweg 3, 85748 Garching

 

Absolutes Halteverbot an der Voithstraße

 

Mit eMail vom 08.11.2012 beantragt Frau Marion Werner die Wiederanordnung des beidseitigen absoluten Halteverbotes an der Voithstraße bis zur Sparkasse.

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Stadtrat beschließt, die Empfehlungen aus der Ortsteil-Bürgerversammlung Hochbrück 2012 zur Kenntnis zu nehmen und sie an den zuständigen Ausschuss zur Beratung zu verweisen.

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