BESCHLUSSVORLAGE - GB I/307/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Umplanung Fischereivereinsheim und öffentliche Toilette
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB I Zentrale Dienste - Bürgerservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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24.01.2013
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I. Sachvortrag:
Dem Fischereiverein wurde mit Stadtratsbeschluss vom 23.07.2009 ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 25.000,- € für die Mehrkosten durch einen für die Öffentlichkeit nutzbaren Toilettenanbau zugesagt. Ein weiterer Zuschuss über 28.000,- € wurde dann mit Stadtratsbeschluss vom 23.07.2011 unter der Voraussetzung zugesagt, dass ein Pachtvertrag mit dem Fischereiverein abgeschlossen wird. Dieser Pachtvertrag, der auch die Toilettennutzung regelt, wurde vom Haupt- und Finanzausschuss am 18.10.2011 genehmigt und am 08.03.2012 unterzeichnet.
Zwischenzeitlich haben sich in den Planungen des Fischereivereins Änderungen ergeben, so hat sich herausgestellt, dass der Toilettenanbau bei Umsetzung der genehmigten Planung in den öffentlichen Weg hineingeragt hätte. Es wurde daraufhin eine Planung mit separatem Toilettengebäude vorgelegt, was zur Folge gehabt hätte, dass ein öffentlicher Stromverteilerkasten hätte verlegt werden müssen.
Aufgrund der Problematik mit einem Toilettenanbau durch den Fischereiverein und dem Umstand, dass der Schließdienst und die Reinigung ohnehin von der Stadt zu organisieren und finanzieren wären, wurden Überlegungen angestellt die Errichtung von öffentlichen Toiletten am Garchinger See unabhängig von der Errichtung des Vereinsheims des Fischereivereins zu sehen. Dem Fischereiverein ist klar, dass in diesem Fall der gewährte Zuschuss in Höhe von 25.000,- € entfallen würde, dies wurde auch schriftlich bestätigt (Anlage 1). Allerdings geht der Fischereiverein davon aus, dass der darüber hinaus genehmigte Zuschuss über 28.000,- € weiterhin Bestand hat, da ansonsten der Bau nicht realisiert werden kann. Hierzu hat der Fischereiverein eine neue Finanzplanung vorgelegt (Anlage 2), sowie die Tekturplanung (Anlage 3).
Der bereits abgeschlossene Pachtvertrag müsste dann hinsichtlich der Toilettenanlage abgeändert werden.
Als Alternativen zu einem Bau durch den Fischereiverein und auch zur derzeitigen Situation, mit einer temporären Toilettenanlage im Sommer, bieten sich aus Sicht der Verwaltung an:
1) Bestehende Toiletten direkt am Kiosk. Diese müssten ggf. saniert werden und könnten dann evtl. auch außerhalb der Öffnungszeiten des Kiosks im Winter für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Schließdienst und Reinigung müssten dann ebenfalls von der Stadt durchgeführt werden. Für die Winterzeit sollte dies ausreichend sein.
2) Für die Sommermonate sind die Kiosktoiletten nicht ausreichend, hier könnte geprüft werden, ob eine Erweiterung möglich wäre.
3) Für die derzeitige Anmietung eines Toilettencontainers werden pro Saison ca. 4.000,- € brutto an reinen Mietkosten gezahlt, der Ankauf eines neuen Toilettencontainers (inkl. Behindertentoilette) würde auf ca. 25.000,- € brutto kommen, so dass sich ein Kauf nach ca. 7 Jahren rechnen würde, wobei evtl. erforderliche zukünftige Unterhaltsmaßnahmen nicht berücksichtigt wurden. Ebenfalls wäre dann zu berücksichtigen, dass die Voraussetzungen zu schaffen wären, damit der Container auch im Winter am Standort verbleiben bzw. evtl. auch genutzt werden kann. Weiterhin könnte die Anschaffung eines gebrauchten Containers geprüft werden.
4) Für die Wintermonate könnten auch die von außen zugänglichen Toiletten am Stadion genutzt werden. Auch hier müsste der Schließdienst über die Stadt Garching organisiert werden. Es gilt jedoch zu bedenken, dass diese Toiletten am weitesten vom See entfernt und schwerer zu finden sind.
II. BESCHLUSSANTRAG:
Der Stadtrat beschließt auf den Bau einer öffentlich zugänglichen Toilettenanlage durch den Fischereiverein zu verzichten, der hierfür bereits zugesagte Zuschuss in Höhe von 25.000,- € wird zurückgezogen. Mit dem Fischereiverein ist der bereits abgeschlossene Pachtvertrag hinsichtlich der Toilettenanlage entsprechend abzuändern.
Die Verwaltung wird beauftragt die im Sachvortrag aufgeführten Varianten einer öffentlichen Toilettennutzung zu prüfen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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776,8 kB
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