BESCHLUSSVORLAGE - GB II/347/2012
Grunddaten
- Betreff:
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Bauantrag des Max-Planck-Instituts für Plasmaphysik zum Neubau einer Hallenerweiterung als Wetterschutzhalle für Transformatoren und als Lager auf dem Grundstück nähe Tannenstraße, Gem. Garching.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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22.01.2013
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I. Sachvortrag:
Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik legt am 07.12.2012 einen Bauantrag zur Errichtung einer Wetterschutzhalle für Transformatoren (NI3) als Anbau an eine bestehende Halle auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1963, nähe Tannenstraße, Gem. Garching, im süd-östlichen Bereich des Forschungsgeländes vor. Zur Antragsbegründung wird ausgeführt, dass die geplante Halle als Wetterschutz für Transformatoren und als Lager von den aktuell dort beschäftigten Mitarbeitern des Max-Planck-Instituts genutzt werden soll. Die an gleicher Stelle bereits gelagerten Maschinenteile werden in den künftigen Lagerbereich der Halle NI3 verlegt, da keine zusätzlichen Mitarbeiter beschäftigt werden entsteht kein zusätzlicher Stellplatzbedarf.
Das Grundstück, Fl.Nr. 1963, befindet sich im Bereich des Forschungs- und Hochschulgeländes der TUM. Der Bereich ist planungsrechtlich als Außenbereich einzustufen, die Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich somit nach § 35 BauGB. Es liegt kein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB vor, ein sonstiges Vorhaben kann zugelassen werden, wenn seine Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist (§ §5 Abs. 2 BauGB).
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan weist den Bereich der geplanten Halle als Sondergebiet Hochschul- und Forschungsbereich aus, das Vorhaben entspricht somit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Eine weitere Beeinträchtigung öffentlicher Belange durch die in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB genannten Tatbestände ist nicht ersichtlich. Die Erschließung ist über die Gießenbach- und Tannenstraße gesichert.
Aus Sicht der Verwaltung wird empfohlen dem Antrag zuzustimmen.
