BESCHLUSSVORLAGE - GB II/368/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Einheimischenmodell am Mühlfeldweg 17+19 - Auftragserhöhung Gewerk Baumeisterarbeiten, Fa. Steininger
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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22.01.2013
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I. Sachvortrag:
Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 06.10.2009 beschlossen die Fa. Steininger GmbH aus 92431 Neunburg v. Wald mit den Gewerk Baumeisterarbeiten beim Neubau der Eigentumswohnanlage am Mühlfeldweg mit einer Brutto-Auftragssumme von 1.123.237,54 € zu beauftragen, sowie in der Sitzung vom 13.12.2011 die Auftragssumme um die Nachträge 01- 17 sowie voraussichtliche Massenmehrungen auf 1.343.239,56 € brutto zu erhöhen.
Im Zuge der Schlussrechnungsprüfung durch das Bauleitungsbüro Stilling wurden noch weitere Kostensteigerungen durch Massenmehrungen gemäß Stellungnahme und Begründung bei diesem Gewerk notwendig:
Stellungnahme BBS Stilling zu den gesamten Massenmehrungen:
„Nachfolgend werden die in der Tabelle „3.0 Tabellarische Übersicht zu Kostenmehrungen in den einzelnen Titeln der vertraglichen Leistungen“ (Anlage 1) aufgeführten Teilleistungen wie folgt begründet:
Titel 01Baugrubensicherung
Teilleistung 01.03.0002, Spunddielen, Kostenmehrung netto € 39.038,11:
Wie bereits im Schreiben vom 22.11.2012 mitgeteilt, wurde diese Position von uns in die Ausschreibung ohne vorliegende Ausführungspläne über die Art und Umfang des hierfür nötigen Verbaues, aufgenommen. Bei dieser LV-Position handelt es sich um kleinteilige Verbauarbeiten, deren Notwendigkeit wir im Bereich der Aufzugsunterfahrten vermutet hatten. Planerische Unterlagen lagen uns nur für die Verbauarbeiten zum Erstellen der Baugrube vor. … Die tatsächliche Bauausführung wurde jedoch im Bereich der drei Pumpensümpfe, der Hebeanlagen sowie im Bereich des Rampenfußes der Tiefgarage zusätzlich notwendig und erklärt generell die in dieser Positionen auftretende Massenmehrung.
Bei der Massenermittlung sind wir auch davon ausgegangen, dass eine Einbindetiefe der Spunddielen von 0,5 bis 1,0 m ausreichend ist und haben daher eine Gesamtlänge von ca. 2,0 m angesetzt. Da für die Kalkulation dieser Leistung keine planerischen Vorgaben vorlagen, aus denen die Bieter die notwendigen Einspanntiefen erkennen konnten, haben wir zur Abrechnung in der LV-Position angegeben, „…Abrechnung nach den erforderlichen Rammtiefen, ausgehend von der Rammebene“. Bekanntermaßen wurden durch die Ausführenden die Einbindetiefe deutlich tiefer ausgeführt, um auf eine Gurtung verzichten zu können. Die deutlich höhere Einbindetiefe begründet die erheblichen Massenmehrungen in dieser Position.
Titel 02Wasserhaltungsarbeiten
Mehrkosten der Titelsumme 02 netto € 32.613,43.
Die für die Kostensteigerung relevanten Teilleistungen sind die LV-Positionen 02.01.0003, 02.01.0005, 02.01.0008, 02.03.0001, 02.03.0004 mit einer Gesamtsumme in Höhe von netto € 34.906,33.
Die o. g. Positionen betreffen Vorhaltungs-, Betriebs- und Überwachungskosten der Wasserhaltungsgeräte, des Notstromaggregates sowie der Grundwasserabsenkanlage. Die Mehrkosten sind zu begründen mit der verlängerten Vorhaltung und den Betrieb der Grundwasserabsenkanlage aufgrund der Schlechtwettertage im Winter 2009 / 2010.
Titel 06 Baustelleneinrichtung
Teilleistung 06.02.0012, Einbau und Vorhaltung von Absturzsicherungen,
Mehrkosten in Höhe von netto € 15.148,55.
Die Mehrkosten in dieser Position entstanden durch die verlängerte Vorhaltung der Absturzsicherungen in den Treppenhäusern, bedingt durch den verzögerten Einbau des Treppengeländers durch das Gewerk „Metallbau- und Schlosserarbeiten“. Der für diese Position ursprünglich angebotene Einheitspreis konnte im Zuge der Verhandlungen der Schlussrechnungsprüfung auf ca. 50 % reduziert werden; der nach wie vor relativ hohe Preis der Vorhaltungskosten begründet die vergleichweise hohen Mehrkosten. Die Kosten wurden jedoch bei Prüfung der Schlussrechnung des Gewerkes „Metallbau- und Schlosserarbeiten“ zum Abzug gebracht.
Titel 07 Beton- und Stahlbetonarbeiten
- Teilleistung 07.20.0007 „Halfenschienen“, Mehrkosten netto € 1.817,68.
Hier kam es gegenüber der zum Zeitpunkt der LV-Erstellung vorliegenden Planung zu Massenmehrungen.
- Teilleistung 07.20.0009 „Halfenschienen“, Mehrkosten netto € 3.224,00.
Bei dieser Position kam es gegenüber der zum Zeitpunkt der LV-Erstellung vorliegenden Planung zu Massenmehrungen.
- Teilleistung 07.20.0013 „Fugenplatten“, Mehrkosten netto € 2.364,93.
Bei der Massenermittlung des LV’s kam es zu einem Multiplikationsfehler bei der Ermittlung der Treppenläufe. Es wurden bei den Fertigteiltreppen vom 2. OG ins DG bedauerlicher Weise nur die Hälfte erfasst. Da die Fugenplatten entlang der Treppenläufe einzubauen sind, hat sich o. g. Fehler auch in dieser Position ausgewirkt.
- Teilleistung 07.16.0001, OS-8-Beschichtung, Mehrkosten netto € 17.842,65.
In dieser Position wurden durch den ausschreibenden Mitarbeiter die Massen bedauerlicher Weise unvollständig ermittelt.
Titel 08Stahlbetonfertigteile,
- Teilleistungen 08.01.0004 3-Schicht-Element-Fertigteilplatten, Mehrkosten netto € 34.885,24.
In dieser Positionen wurden bedauerlicher Weise durch den ausschreibenden Mitarbeiter die Mengen unvollständig ermittelt. Vermutlich handelt es sich hierbei um einen Multiplikationsfehler.
- Teilleistung 08.01.0005, 3-Schicht-Element-Fertigteilplatten, Mehrkosten netto € 6.359,76.
- Teilleistung 08.01.0011, Innen-Fertigteiltreppe, 2. OG bis DG, Mehrkosten netto € 5.182,28.
Wie bereits bei Teilleistung 07.20.0013 erwähnt, handelt es sich hierbei vermutlich um einen Multiplikationsfehler in der Massenermittlung.
- Teilleistung 08.01.0011 und 08.01.0012, Innenfertigteiltreppe, 2. OG bis DG, Mehrkosten netto je € 5.182,28.
Bei der Masserermittlung des LV’s kam es zu einem Multiplikationsfehler bei der Ermittlung der Treppenläufe. Es wurden bei den Fertigteiltreppen vom 2. OG in das DG bedauerlicherweise nur die Hälfte erfasst.
- Teilleistung 08.01.0017 Betonstabstahl, Mehrkosten netto € 1.337,20.
Hierbei handelt es sich um Massenmehrungen gegenüber der zum Zeitpunkt der LV-Erstellung angegebenen Mengen bzw. dieser Teilleistung zugeordneten Baustahlmenge.
- Teilleistung 08.02.0004 „Betonstabstahl“, Mehrkosten netto € 3.460,80 ( wie vorhergehend)
Titel 11Nachtragsvereinbarungen:
- 11.03 Nachtrag Nr. 3, Minderkosten zu Hauptauftrag, Mehrkosten netto € 5.198,03.
Die Kosten in dieser Höhe wurden beim Nachtragsangebot als Negativsumme den Mehrkosten gegenüber zum Abzug gebracht, da hier in den Titelsummen 07.09., 07.10., 07.11 und 07.12 Minderkosten im Hauptauftrag entstehen. Bei der Abrechnung des Nachtragsangebotes taucht diese Summe nicht auf, da sie effektiv als Minderkosten in den o. g. Titeln anfällt.
- Teilleistung 11.12.0004, Nachtrag Nr. 12, Minderkosten zu Hauptauftrag netto € 4.247,92.
Die Kosten in dieser Höhe wurden beim Nachtragsangebot als Negativsumme den Mehrkosten gegenüber zum Abzug gebracht, da hier in der LV-Pos. 01.02.0002 Minderkosten im Hauptauftrag entstehen. Bei der Abrechnung des Nachtragsangebotes taucht diese Summe nicht auf, da sie effektiv als Minderkosten in der o.g. Position anfällt.
- Teilleistung 11.12.0002 Nachtrag Nr. 12, Trägerbohlwand, Mehrkosten netto € 1.125,21.
Hierbei handelt es sich um Massenmehrungen gegenüber der von Firma Steininger im Nachtragsangebot angenommenen Massen.
- Teilleistung 11.12.0003, Nachtrag Nr. 12, Erhöhung der Trägerbohlwand, Mehrkosten netto € 142,56.
Hierbei handelt es sich um Massenmehrungen gegenüber der von Firma Steininger im Nachtragsangebot angenommenen Massen.
- Teilleistung 11.14.0001, Dreieckskehle, Mehrkosten netto € 1.000,61.
Hierbei handelt es sich um Massenmehrungen gegenüber der von Firma Steininger im Nachtragsangebot angenommenen Massen.
- Teilleistung 11.18, Nachtrag Nr. 21, Mehrkosten netto € 1.371,51.
Wie bereits in unserem Schreiben vom 30.07.2012 zur Prüfung der Nachberechnung der Firma Steininger aufgeführt, wurden die Nachtragsangebote Nr. 21 und Nr. 22 mit Schreiben vom 27.10.2012 zurück gewiesen. Als Begründung gaben wir an, dass die Geschoßdecken nicht zur Aufnahme der Trittschalldämmung geeignet waren. Das vom Sachverständigen, Herrn Bauernfeind, vorliegende Gutachten zur Beurteilung der Toleranzen behandelt lediglich die Geschoßdecken in Haus 1.
Nachdem unseres Erachtens die zulässigen Bautoleranzen in Haus 2 nicht überschritten wurden, die Firma Steininger mit Schreiben vom 10.05.2011 ebenfalls darauf hin weist, vertraten wir die Auffassung, dass der Bodenausgleich wie in Haus 1 zu vergüten ist. Da der Flächenanteil in beiden Häusern etwa gleich hoch ist, entspricht dies ca. 50 % der in Ansatz gebrachten Kosten. Das ursprüngliche Nachtragsangebot wurde daher im Zuge der Verhandlungen mit 50 % zur Zahlung frei gegeben.
- Teilleistung 11.19, Nachtrag Nr. 22, Mehrkosten netto € 2.737,69.
Begründung wie vorhergehende Teilleistung 11.18.
Die Summe der o. g. Teilleistungen ergibt begründete Kostenmehrungen in Höhe von netto
€ 186.572,34. Zum Teil konnten die Mehrkosten in den einzelnen Teilleistungen durch Kostenminderungen reduziert bzw. ausgeglichen werden. Dies erklärt die Differenz zwischen den Mehrkosten der einzelnen Titelsummen in Höhe von netto € 170.414,43.
Für die aufgetretenen Fehler in der Massenermittlung möchten wir uns nochmals – wie bereits zu einem früheren Zeitpunkt zum Ausdruck gebracht – ausdrücklich entschuldigen.“
Die geprüfte Schlussrechnungssumme beläuft sich auf 1.414.780,18 € brutto abzgl. der vertraglichen Einbehalte. Damit erhöht sich die Auftragssumme um 71.540,62 € brutto.
Die Kostensteigerungen in der KG 300 wirken sich auch auf die kalkulierten Gesamtkosten der Maßnahme aus. In der Sitzung vom 13.12.2011 wurde dem Ausschuss bereits eine Überschreitung der kalkulierten Gesamtbaukosten von 4.174.883,06 € brutto um voraussichtlich 175.117,00 € auf ca. 4.350.000 € brutto erläutert. Durch die Erhöhung der Kosten in KG 300, speziell Gewerk Baumeister, erhöhen sich die veranschlagten Kosten um insgesamt ca. 251.000 € brutto auf 4.425.883,06 € brutto gegenüber der freigegeben Kostenberechnung vom 29.04.2009.
Im Haushalt 2008-2012 stehen Mittel in Höhe von:
KST 2.62600.94000 Baukosten: 3.740.000 €
KST 2.62600.94900 Baunebenkosten 1.015.000 €
Gesamtsumme : 4.755.000 €
zur Verfügung.
II. BESCHLUSSANTRAG:
Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt, die Auftragssumme für die Baumeisterarbeiten durch die Fa. Steininger aufgrund der vom Büro BBS Stilling erläuterten Massenmehrungen auf die Brutto-Auftragssumme von 1.414.780,18 € zu erhöhen und nimmt den Sachvortrag zur aktuellen Kostenentwicklung zur Kenntnis.
