ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/371/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Gemeinderat von Oberschleißheim hat in der öffentlichen Sitzung am 21.05.2012 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 60 c „3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60; Südliche Erweiterung des Gewerbegebietes am Bruckmannring“ gefasst. Im Parallelverfahren wird der Flächennutzungsplan entsprechend fortgeschrieben.

 

Die Stadt Garching b. München wird im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme endet am 08.02.1013.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die südliche Erweiterung des Gewerbegebietes am Bruckmannring zu schaffen. Dabei ist es notwendig, die überörtliche Fuß- und Radwegeverbindung um das Gewerbegebiet neu zu ordnen. Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung orientiert sich der Planentwurf sowohl formal als auch inhaltlich weitgehend an dem der bestehenden Bebauungspläne im Gewerbegebiet am Bruckmannring. Das Nutzungsmaß wird durch eine maximale Grund- und Geschossflächenzahl, eine maximale Zahl der Vollgeschosse sowie die maximale Wand- und Firsthöhe festgesetzt (siehe Plan). Das Bauland ist als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Die Zulässigkeit von Einzelhandel, selbstständigen Lageflächen für Schrott, Heizmaterial, aBfälle und Autowrackplätze ist ausgenommen.

 

Im Norden liegt das bestehende Gewerbegebiet am Bruckmannring. Im Osten folgt der nördliche Teil des Huppwaldes. Im Süden und Westen befinden sich Flächen für die Landwirtschaft. Nordwestlich grenzt das Stadtgebiet Unterschleißheim an.

 

Nach Auffassung der Verwaltung werden die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Stadt Garching. B. München durch den Bebauungsplan Nr. 60 c „3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60; Südliche Erweiterung des Gewerbegebietes am Bruckmannring“ nicht berührt. Es wird daher empfohlen, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens von einer Äerung abzusehen. Außerdem wird empfohlen, auch von einer weiteren Beteiligung am Verfahren abzusehen, soweit sich keine maßgeblichen Änderungen am Bauleitplanentwurf ergeben.

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat einstimmig beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 60 c „3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60; Südliche Erweiterung des Gewerbegebietes am Bruckmannring“ von einer Äerung abzusehen, da die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Stadt durch den Bauleitplanentwurf nicht berührt werden. Außerdem hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss einstimmig beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, auch von einer weiteren Beteiligung am Verfahren abzusehen, soweit sich keine maßgeblichen Änderungen am Bauleitplanentwurf ergeben.

 

Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage und in Allris eingestellt, sie werden jedoch nicht mehr verschickt, da sie bereits für die Bau-, Planungs- und Umweltausschusssitzung versandt wurden.

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

Der Stadtrat beschließt, im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 60 c „3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60; Südliche Erweiterung des Gewerbegebietes am Bruckmannring“ von einer Äerung abzusehen, da die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Stadt durch den Bauleitplanentwurf nicht berührt werden. Außerdem beschließt der Stadtrat, auch von einer weiteren Beteiligung am Verfahren abzusehen, soweit sich keine maßgeblichen Änderungen am Bauleitplanentwurf ergeben.

 

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Anlagen

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