ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/372/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 mehrheitlich beschlossen, für das Bebauungsplankonzept, Planstand 24.05.2011, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufzustellen. Gleichzeitig wurde der Bebauungsplanentwurf für das weitere Verfahren freigeben.

 

Dieser Bebauungsplanentwurf sah eine gemeinsame Tiefgaragenzufahrt für das Bauträger- und das städtische Grundstück über die bisherige Tiefgaragenzufahrt an der Telschowstraße vor, was einen Durchbruch an der bestehenden Tiefgaragenwand im Süden bedingt hätte.

 

Da der Stadtrat in seiner Sitzung am 26.07.2012 einen Verkauf des städtischen Grundstückes an den Bauträger abgelehnt hat und die Bebauung bzw. Verwertung des städtischen Grundstücks bis auf weiteres nicht absehbar ist, war auf Grund der damit schwierigen bautechnischen und auch rechtlichen Probleme eine Umplanung der Tiefgargagenzufahrt erforderlich. Sowohl das Bauträgergrundstück wie auch das städtische Grundstück sollen nunmehr eine eigene Tiefgaragenzufahrt erhalten, um eine unabhängige Bebaubarkeit der Grundstücke zu ermöglichen. Das Bauträger Grundstück erhält nunmehr eine getrennte Zu- und Ausfahrt an der Niels-Bohr-Straße.

 

Im Rahmen der weiteren Planungen ergab sich zudem die Notwendigkeit einer Feuerwehrzufahrt für das rückwärtige Gebäude. Im Bereich der westlichen Tiefgaragenzufahrt wurden deshalb zusätzliche Flächen für die Feuerwehrzufahrt vorgesehen.

 

Der entsprechende Bebauungsplanentwurf wurde dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss in der Sitzung am 06.11.2012 und dem Stadtrat am 22.11.2012 vorgestellt. Nachdem der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss dem Bebauungsplanentwurf mehrheitlich zugestimmt hatte, war dem Stadtrat die Baudichte des Entwurfs zu niedrig und er fasste keinen Beschluss zum weiteren Vorgehen.

 

Die Verwaltung hat den Bebauungsplanentwurf nochmals überarbeitet und die Baudichte erhöht. Die Planungsvarianten liegen als Anlagen 1 mit 3 mit den jeweiligen Angaben zu Grundstücks-, Grund-, und Geschossfläche sowie GRZ und GFZ bezogen auf das gesamte Gebiet sowie auf die Grundstücke der Stadt Garching als auch des Investors, bei. Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage, sie werden jedoch nicht mehr verschickt, da Sie bereits mit der Beschlussvorlage für Den Bau-, Planung- und Umweltausschuss versandt wurden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Variante Anlage 3 weiter zu verfolgen und den Bebauungsplan anhand dieser Grundlage zu erstellen.

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 22.01.2013 mehrheitlich folgende Beschlüsse gefasst:

 

1. Der Bau,- Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, den beiliegenden Bebauungsplanvorschlag Variante Anlage 3 für das weitere Verfahren freizugeben und auf dieser Grundlage den Bebauungsplanentwurf zu erstellen.

 

2. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, den auf dieser Grundlage erstellten Bebauungsplanentwurf für die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB mindestens 2 Wochen zur Einsicht bereitzuhalten und die Öffentlichkeit entsprechend zu informieren. Gleichzeitig werden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend beteiligt. Evtl. eingehende Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange werden zusammen mit den im Rahmen der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingehenden Anregungen gewürdigt, sofern keine erheblichen Planänderungen erforderlich sind.

 

3. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, nach erfolgter Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB den Bebauungsplanentwurf für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB freizugeben. Die öffentliche Auslegung wird jedoch erst durchgeführt, wenn der Städtebauliche Vertrag unterzeichnet ist. 

 

4. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB anzupassen und kein Änderungsverfahren durchzuführen. 

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor weiter den Städtebaulichen Vertrag zu verhandeln.

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

1. Der Stadtrat beschließt, den beiliegenden Bebauungsplanvorschlag Variante Anlage 3 für das weitere Verfahren freizugeben und auf dieser Grundlage den Bebauungsplanentwurf zu erstellen.

 

2. Der Stadtrat beschließt, den auf dieser Grundlage erstellten Bebauungsplanentwurf für die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB mindestens 2 Wochen zur Einsicht bereitzuhalten und die Öffentlichkeit entsprechend zu informieren. Gleichzeitig werden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend beteiligt. Evtl. eingehende Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange werden zusammen mit den im Rahmen der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingehenden Anregungen gewürdigt, sofern keine erheblichen Planänderungen erforderlich sind.

 

3. Der Stadtrat beschließt, nach erfolgter Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB den Bebauungsplanentwurf für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB freizugeben. Die öffentliche Auslegung wird jedoch erst durchgeführt, wenn der Städtebauliche Vertrag unterzeichnet ist. 

 

4. Der Stadtrat beschließt, den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB anzupassen und kein Änderungsverfahren durchzuführen. 

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor weiter den Städtebaulichen Vertrag zu verhandeln.

 

 

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Anlagen

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