BESCHLUSSVORLAGE - GB II/374/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
48. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich Energieerzeugungsanlagen Freiflächenphotovoltaikanlage an der B 13 Ingolstädter Landstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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24.01.2013
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I. Sachvortrag:
Die Verfahrensprüfung der 48. Flächennutzungsplanänderung ergab, dass die Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) nach § 3 Abs. 2 BauGB nicht ordnungsgemäß erfolgte. Im Ergebnis stellen die unten genannten Punkte erhebliche Rechtsmängel dar, die der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung entgegenstehen.
Die Bekanntmachung enthält nicht die Bezeichnung des Gebietes, für das der Planentwurf erstellt wurde. Es erfolgte nur ein Hinweis auf den Bereich des Bebauungsplans Nr. 159, für den zeitgleich die öffentliche Auslegung durchgeführt wurde. Somit fehlt die Anstoßwirkung zur Flächennutzungsplanänderung in der Bekanntmachung.
Ferner erfolgte kein Hinweis auf bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen bzw. keine Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Es fehlt der Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsdauer (innerhalb der Dienstzeiten) abgegeben werden können.
Ferner hält die Bekanntmachung die Ein-Wochenfrist nach § 3 Abs. 2 BauGB nicht ein. Am letzten Tag der genannten Frist (12.09.2012) begann bereits die die Planauslegung. Dieser Mangel kann aber dadurch kompensiert werden, da die Auslegung gesamt bis 12.10.2012 erfolgte und somit die (einmonatige) Auslegungsfrist eingehalten ist.
Die Verwaltung wird nach Kenntnisnahme des Sachverhalts durch den Stadtrat den Genehmigungsantrag zurückziehen und das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholen.
Nach erfolgtem Feststellungsbeschluss wird die Genehmigung dann erneut bei der Regierung von Oberbayern beantragt.
