ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/377/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Stadtrat der Stadt Garching b. München hat in seiner Sitzung am 19.07.2011 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 160 “Hotelbebauung Mühlfeldweg“ zu fassen.

 

Der Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 160 “Hotelbebauung Mühlfeldweg“ wurde in der Stadtratssitzung am 19.07.2011 gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB freigegeben. Diese wurden in der Zeit vom 07.10.2011 mit 07.11.2011 durchgeführt. Zu den eingegangenen Anregungen der Bürger, Behörden und der Träger öffentlicher Belange nahm der Stadtrat in der Sitzung am 15.12.2011 Stellung und beschloss, die notwendigen Änderungen in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten und den überarbeiteten Entwurf für die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs.2 BauGB freizugeben.

 

Der so überarbeitete Bebauungsplanentwurf Nr. 160 „Hotelbebauung Mühlfeldweg“ mit Begründung und integriertem Umweltbericht (Plandatum 15.12.2011) sowie die Schalltechnische Untersuchung der Steger & Partner GmbH vom 29.11.2011 sollten bereits seit Anfang letzten Jahres öffentlich auslegen. Aus den unterschiedlichsten Gründen ist die Auslegung aber bisher nicht erfolgt.

 

In seiner Sitzung am 27.09.2012 hat der Stadtrat auf Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses beschlossen, folgenden Planänderungen zuzustimmen:

 

1. Der Verlauf der Grenze der Flächen für die Gemeinschafts-Tiefgarage soll angepasst werden.

2. Die Zufahrt der Gemeinschafts-Tiefgarage soll an die südliche Grundstücksgrenze verlegt werden.   (Die Zufahrt wird eingehaust und allseitig sowie dach-begrünt).

3. Die Flächen für die überdachten Fahrradabstellplätze in diesem Bereich sollen entsprechend verschoben werden.

4. Eine Hotelvorfahrt soll an der Nordostecke des Grundstücks vorgesehen werden.

5. Die Höhenlage der Oberkante des Rohfußbodens im Erdgeschoss des westlichen Gebäudeflügels soll um 10cm von 0,2m auf 0,3m erhöht werden.

6. Abrundung der Südwest-Ecke der großen Hof-Grünfläche.

7. Es entsteht ein Grünflächenzugewinn im Hofbereich durch Verschiebung der Fahrradaufstellflächen in den Bereich der bisherigen Tiefgaragenzufahrt.

8. Verlegung der im Norden am Prof.-Angermair-Ring gelegenen Flächen für die überdachten Fahrradabstellplätze an die westliche Grundstücksgrenze.

 

Der Planer der Arcon Vermögensverwaltung GmbH + Co. KG, Herr Willfurth, ist nunmehr vor Durchführung der öffentlichen Auslegung nochmals an die Verwaltung herangetreten, einige der sich im Rahmen der weiteren Planungen ergebenden Änderung vor Weiterführung des Verfahrens in den Bebauungsplanentwurf zu übernehmen, da vor allem der Brandschutz große Probleme bereitet.

 

 

Im Einzelnen begründet der Planer die Änderungen wir folgt:

 

Begründung der Anpassung der Gestaltung des Baukörpers

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Projektkonzept

 

Ziel des Projektes ist die Herstellung eines nachhaltigen und ressourcenschonenden

 

 

 

Hotel-Gebäudes mit positiver Energiebilanz als Holzmodulkonstruktion mit maximaler

 

 

 

Vorfertigung zur Reduzierung von Errichtungsemissionen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Problemstellung

 

Bei der Durcharbeitung des Projektes sind wir auf Widersprüche zwischen der

 

 

 

Nutzungsgestaltung und dem Projektkonzept (Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung,

 

 

 

Vorfertigung) gestoßen.

 

 

 

 

 

 

 

Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Ausführung des bisherigen Entwurfs mit

 

 

 

Balkonen, die aus nachfolgenden Gründen nicht sinnvoll ist:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachhaltigkeit

 

Wegfall nicht nachhaltiger Baustoffe (Stahlkonstruktionen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herstellung/

 

Wegfall der aufwendigen Integration der stählernen Balkontragkonstruktion in die

 

Vorfertigung

 

Holzmodulkonstruktion.

 

 

 

 

 

 

 

Wegfall der aufwendigen  Montage vor Ort der Balkonkonstruktion.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brandschutz

 

Reduzierung der Brandschutzvorkehrungen

 

 

 

 

 

Deutliche Verringerung der außenliegenden Brandlasten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Statik

 

Wegfall komplizierter statischer Verbindungen und separater Gründungen der

 

 

 

Balkonkonstruktion.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bauphysik

 

Wegfall problematischer Durchdringungen  und damit Schwächungen der Dämm-

 

rmeschutz

 

und Dichtungsebenen.

 

 

 

 

 

 

 

Klar definierte Gebäudehülle zur Optimierung des Wärmeschutzes ohne Kältebrücken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Baukörper

 

Reduktion der Gesamtkubatur um die umlaufende Balkonzone.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die ursprüngliche Fassadengestaltung des Hotels gemäß den bisherigen Planungen liegt als Anlage 1 bei. Die Ansichten, Grundrisse und die Fassadengestaltung der neuen Planungsüberlegungen liegen ebenfalls als Anlagen bei (Anlagen 2 mit 7).

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern. Ebenfalls erforderlich ist in diesem Fall die entsprechende Änderung des Städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 160 „Hotelbebauung Mühlfeldweg“ vom 27.04.2012. Um keine unnötigen Kosten zu verursachen, wird der entsprechende Entwurf erst in Auftrag gegeben, wenn der Stadtrat der Planänderung zustimmt. Die Erste Bürgermeisterin soll aber bereits zum Abschluss des Vertrages ermächtigt werden, um weitere Zeitverzögerungen zu vermeiden. Der Vertrag wird dem Stadtrat nach Abschluss zur Kenntnis vorgelegt.

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

1. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, den Planänderungen zuzustimmen und den so geänderten Bebauungsplan für Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB freizugeben.

 

2. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, den Städtebaulichen Vertrag vom  27.04.2012 zum Bebauungsplan Nr. 160 „Hotelbebauung Mühlfeldweg“  entsprechend zu ändern und Frau Gabor zum Vertragsabschluss zu ermächtigen. Der Vertrag wird nach Unterzeichnung dem Stadtrat zur Kenntnis vorgelegt.

 

3. Die öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB darf erst durchgeführt werden, wenn der Städtebauliche Vertrag unterzeichnet ist.

 

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Anlagen

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