BESCHLUSSVORLAGE - B III/326/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Kinderkrippe "ZuKi Garching" auf Bedarfsanerkennung, Investitions- und Betriebskostenzuschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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19.02.2013
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I. Sachvortrag:
Das Business Campus Garching möchte in einem der bereits bestehenden Gebäude (Parkring 6) eine 2-gruppige Kinderkrippe mit 24 Plätzen errichten. Die Kinderkrippe soll zum 01.09.2013 öffnen. Als Träger konnte die Zukunft Kinderkrippe GmbH gewonnen werden, die bereits Einrichtungen in Ismaning, Dornach und München(Berg am Laim) betreibt. Das Betreibermodell sieht vor, dass die im Business Campus Garching ansässigen Firmen Patenschaften für einzelne Plätze übernehmen und subventionieren können, die dann ihren Mitarbeitern bevorzugt zur Verfügung stehen.
Als Finanzierungsmodell wurde folgender Vorschlag unterbreitet. Das Business Campus Garching stellt die Räumlichkeiten zur Verfügung, finanziert die notwendigen Umbauten und vermietet die Räume an den Träger. Die Stadt Garching beteiligt sich an den Ausstattungskosten mit insgesamt 75.000 € und erkennt den Bedarf aller geplanten 24 Plätze an. Dadurch kann die Stadt Garching vom Freistaat Bayern im Rahmen des Investitionsprogrammes " Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008-2013 eine Förderung in Höhe von 30.000 € (24 x 1.250 €) beantragen. Die Bedarfsanerkennung hat keinen Einfluss mehr auf die Betriebskostenförderung, da hier nach dem tatsächlichen Wohnort der Kinder abgerechnet wird.
Mit dem Träger ist eine entsprechende Vereinbarung über die Betriebskostenförderung über die gesetzliche Regelung hinaus abzuschließen. Die Zukunft Kinderkrippe GmbH beantragt einen Sonderzuschuss zur Deckung der laufenden Betriebskosten i.H. von mindestens 10.000,00 € jährlich. Die Verwaltung schlägt 20.000,00 € jährlich vor (Zum Vergleich: Mit den kirchlichen Kindergärten und der AWO bestehen Vereinbarungen zur Defizitübernahme bis 15.000 € pro Gruppe jährlich.) Im Gegenzug verpflichtet sich die Zukunft Kinderkrippe GmbH, nicht „firmengebundene“ Plätze bevorzugt für Garchinger Kinder zur Verfügung zu stellen.
Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsentwurf 2013 im Unterabschnitt 46422 bereits berücksichtigt, wobei die tatsächliche Höhe der Betriebskostenförderung vom Wohnort der Kinder abhängt.
Die Verwaltung geht davon aus, dass der Antrag der Fraktion Bürger für Garching vom 22.01.2013 zur Errichtung neuer Kindertagesstätten im Stadtgebiet mit der Umsetzung dieses Projekts erledigt ist. Generell ist zu dem Antrag zu sagen, dass es seitens der Stadt keine rechtlichen Möglichkeiten gibt, eine Beteiligung von Arbeitgebern „einzufordern“.
II. BESCHLUSSANTRAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
- die Bedarfsanerkennung von 24 Plätzen in der Kinderkrippe Parkring 6 in Garching.
- einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 75.000 €.
- einen Sonderzuschuss zur Deckung der laufenden Betriebskosten i.H. von 20.000 Euro jährlich.
Die Erste Bürgermeisterin wird zum Abschluss der entsprechenden Vereinbarungen ermächtigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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