BESCHLUSSVORLAGE - B III/330/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Tagesmütterprojekt der Nachbarschaftshilfe Garching e.V., Zustimmung zur Änderung der Gebührentabelle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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19.02.2013
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I. Sachvortrag:
Die Kindertagespflege (ehemals Tagesmütterprojekt) der Nachbarschaftshilfe Garching e.V. wurde in der Vergangenheit ausschließlich von der Stadt Garching bezuschusst. Seit dem Kindergartenjahr 2006/07 besteht auch ein Förderanspruch gegenüber dem Freistaat nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG), wobei die Stadt Garching nach Art. 22 BayKiBiG den gleichen Betrag als kommunalen Zuschuss kofinanzieren muss.
Bei der Novellierung des BayKiBiG vom 11.12.2012 wurde in Art. 20 Nr. 4 neu festgelegt, dass „die Elternbeteiligung auf maximal die 1,5-fache Höhe des staatlichen Anteils der kindbezogenen Förderung nach Art. 21 begrenzt ist“. D.h., für eine Buchungszeit von 7-8 Stunden beträgt der maximal zulässige Elternbeitrag derzeit 299,22 €. Die kindbezogene Förderung nach Art. 21 (Basiswert) wurde bisher jährlich neu angepasst.
In Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Stadt Garching wurde von der Nachbarschaftshilfe Garching e.V. eine neue Tabelle der Elternbeteiligungskosten (Gebührentabelle) erarbeitet. Sie sieht vor, dass die Monatsgebühren entsprechend der tatsächlichen Wochenstundenzahl gestuft werden. Neu ist die Geschwisterermäßigung. Die bisherige Sozialstaffelung wird abgeschafft. In der Regel werden die Gebühren bei niedrigen Einkommen vom Jugendamt übernommen. Sollte dies ausnahmsweise nicht der Fall sein, kann beim Träger ein Antrag auf individuelle Gebührensenkung gestellt werden.
Die neue Gebührentabelle tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft. Bestehende günstigere Verträge werden von der Änderung ausgenommen.
Die gesetzliche Deckelung der Elternbeteiligung hat keine negativen finanziellen Auswirkungen für die Tagespflegepersonen, da die Tagespflegepersonen zusätzliche Leistungen vom Staat erhalten.
Für die Stadt Garching hat die Änderung der Gebührentabelle keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen. Die vom Stadtrat 2009 beschlossene Defizitübernahme für die Kindertagespflege bleibt bestehen. Sie wurde aber bisher von der Nachbarschaftshilfe Garching e.V. noch nicht in Anspruch genommen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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41,4 kB
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