ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB I/311/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Mit Schreiben vom 21.12.2012 hat die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag eingereicht, die notwendigen finanziellen Mittel für die Installation und Inbetriebnahme mehrerer stationärer Sirenen in Garching im Haushalt 2013 bereitzustellen, damit die Bevölkerung im Garchinger Stadtgebiet im Falle einer Katastrophe alarmiert werden kann.

Bereits mit Schreiben vom 19.01.2012 hat der Vereinrger gegen Atomreaktor Garching e.V.“ einen 21 Punkte umfassenden Fragenkatalog bei der Stadtverwaltung zu den Alarmierungs- und Kommunikationswegen, sowie den Schutzmaßnahmen im Ernstfall eingereicht. Dieser Fragenkatalog wurde von den zuständigen Stellen (Stadtverwaltung Garching, Landratsamt München und Technische Universität München) in Zusammenarbeit mit Schreiben vom 10.02.2012 beantwortet.

Dabei wurde auch die Frage nach einer Sirenenanlage in Garching aufgeworfen. Auf diese Fragen wurde durch das Landratsamt München als Katastrophenschutzbehörde und die Stadtverwaltung wie folgt Stellung genommen:

Seit den 70-er und 80-er Jahren wurden im gesamten Bundesgebiet und damit auch in Garching Sirenen grundsätzlich abgebaut. Nach der Verabschiedung der sog. „Seveso-Richtlinie“ wollte der Bund die Möglichkeit vorsehen, im näheren Umkreis von besonders gefährlichen Chemieunternehmen aufgrund von Alarmplänen die Sirenenwarnung der Bevölkerung nach wie vor aufrechtzuerhalten bzw. wieder einzuführen. Die Bundesregierung hat ein Förderprogramm aufgelegt, das vorgesehen hat, einen großen Teil der Mittel für die Wiederinstallation von Sirenen aus Bundesmitteln aufzubringen. Ein gewisser Teil wäre aber von den Landkreisen zu tragen gewesen. Der Landkreis München hat es damals abgelehnt, sich an dem Projekt zu beteiligen.

Wenn man in Garching die Sirenenalarmierung wieder einführen möchte, müsste man wohl mindestens 5 Sirenen anschaffen. Dies wäre mit geschätzten Kosten von mindestens ca. 50.000 Euro verbunden. Das Landratsamt München sieht unabhängig von der angespannten kommunalen Haushaltssituation dafür keine Notwenigkeit. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, für die momentan die Finanzmittel fehlen.

 

Das Landratsamt München hält eine Alarmierung der Bevölkerung und die Information über Lautsprecher- und Rundfunkdurchsagen für ausreichend, so wie es im Antwortschreiben vom 10.02.2012 mitgeteilt wurde. Der Kommandant der Feuerwehr Garching, Herr Christian Schweiger, teilt die Aussage des Landratsamtes München. Auch er hält es für sinnvoller, im Ernstfall die Bevölkerung mittels Sirenen und Lautsprechern auf Einsatzfahrzeugen zu warnen und zu informieren, anstelle eine Alarmierung mittels stationärer Sirenen zeitgleich im gesamten Stadtgebiet vorzunehmen.

 

Nach Aussage des Landratsamtes München gibt es derzeit keine Zuschüsse von Seiten des Landkreises München oder des Freistaates Bayern.

Da das Landratsamt München als die verantwortliche Behörde für den Katastrophenschutz in Garching keine Notwendigkeit für die Errichtung und Inbetriebnahme einer Sirenenanlage in Garching sieht und derzeit die Haushaltsmittel für freiwillige Leistungen fehlen, empfiehlt die Stadtverwaltung den Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen.

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.12.2012 abzulehnen.

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