ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB I/315/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die Stadt Garching wurde mit Schreiben vom 31.01.2013 wie vorher auch turnusmäßig alle 5 Jahre vom Landgericht München I aufgefordert, dem Amtsgericht für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2013/2017 insgesamt 23 Personen bis 5.7.2013 zu benennen. In den nächsten Tagen wird die Verwaltung in den örtlichen Medien entsprechende Aufrufe veröffentlichen und nach Eingang der Bewerbungen eine Gesamtliste erstellen. Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der sich meldenden Freiwilligen höher ist als die Anzahl der zu meldenden Schöffen.

 

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Eine Aufstellung der Liste nach dem Zufallsprinzip, namentlich im Losverfahren, ist unzulässig.

 

Nach der Schöffenbekanntmachung hat der Stadtrat über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste mit einer Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Stadtratsmitglieder Beschluss zu fassen. Da nach der Geschäftsordnung der Haupt- und Finanzausschuss für die Schöffenvorschläge zuständig ist, gilt die Zweidrittelmehrheit analog für den Haupt- und Finanzausschuss. Die Verwaltung beabsichtigt, in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.05.2013 eine endgültige Entscheidung für die 23 zu benennenden Schöffen vorzunehmen.

 

Vor 5 Jahren haben sich 43 Freiwillige gemeldet. Die Verwaltung hatte damals die Absicht, eine Reduzierung auf die erforderliche Anzahl von 23 Schöffen vorzunehmen, indem

-          Bewerber, die bereits das Schöffenamt ausgeübt haben,

-          Bewerber, die im Jahr des Beginns der Schöffentätigkeit bereits 60 Jahre oder älter sind,

nicht berücksichtigt werden sollten.

 

Letztlich ist der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 8.5.2008 dem Vorschlag der Verwaltung nicht gefolgt. Vielmehr wurde die Reduzierung in der Weise vorgenommen, dass diejenigen Bewerber nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen wurden, die am kürzesten in Garching mit Erstwohnsitz gemeldet waren.

 

In der Diskussion wurde angeregt, bei der nächsten Aufstellung der Schöffen-Vorschlagslisten ein Ausschlussverfahren zu finden, damit weder ein Ausschluss nach dem Alter, noch nach der Dauer des Wohnsitzes in Garching, erfolgt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Anfang April allen 25 Stadtratsmitgliedern die Liste aller Freiwilligen zukommen zu lassen und jedem Stadtratsmitglied die Möglichkeit zu geben, bis zum 20.04.2013 max. 23 Schöffennamen anzukreuzen. Die Verwaltung wird dann entsprechend dem Ergebnis des Rücklaufs in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7.5.2013 eine abschließende Vorschlagsliste mit den 23 zu bestimmenden Schöffen zur Abstimmung stellen.

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung hinsichtlich des Verfahrens für die Benennung der Schöffen für die Amtsperiode 2013/2017 zu.

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