ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - mBüro/275/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Mit dem Vorliegen der Betriebserlaubnis durch das Landratsamt München soll das neue Minikinderhaus (Container) Am Mühlbach mit je einer Hort- und einer Kindergartengruppe eröffnet werden. Damit ist die Einrichtung organisatorisch als eigenständige Kinderbetreuungseinrichtung in Garching zu sehen und nicht mehr den Horten zugeordnet. Mit dem personalwirtschaftlichen Stellenplan 2013 wurden die entsprechenden Planstellen bereits aus dem Hortbereich verschoben.

 

Die Einrichtung soll mit der Betriebserlaubnis eine Durchschnittsbelegung von mindestens 50 Plätzen haben. Gemäß Vergütungsordnung zum Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE), Anhang zu der Anlage C TVöD, sind damit auch die Leitungsfunktionen neu zu bewerten:

 

 

Planstelle 350 / 101 Leitung (m/w) Minikinderhaus

Anhebung der Planstelle von EG S7 nach EG S10

 

Nach der Vergütungsordnung ist die Leitung einer Kindertagesstätte mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Plätzen in der EG S10 zu bewerten. Bislang ist die Stelle in EG S7 bewertet. Aus Sicht der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, dies auch entsprechend umzusetzen.

 

Finanzielle Auswirkungen pro Jahr: 81,84 €

 

Beschlussantrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 350 / 101, Leitung (m/w) Mini-Kinderhaus, von EG S7 nach EG S10 zu.

 

 

Planstelle 350 / 201 Erzieher (m/w) und stv. Leitung Minikinderhaus

Anhebung der Planstelle von EG S6 nach EG S8

 

Nach der Vergütungsordnung ist die stv. Leitung einer Kindertagesstätte mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Plätzen in der EG S8 zu bewerten. Bislang ist die Stelle als Gruppenerzieher (m/w) in EG S6 bewertet. Aus Sicht der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, dies auch entsprechend umzusetzen.

 

Finanzielle Auswirkungen pro Jahr: 4857,72 €

 

Beschlussantrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 350 / 201, Erzieher (m/w) und stv. Leitung Minikinderhaus, von EG S6 nach EG S8 zu.

 

 

Die beiden Stellenhebungen haben somit in der derzeitigen personellen Besetzung finanzielle Auswirkungen in Höhe von 4.939,56 €hrlich.

 

Im Falle der Zustimmung für die o.g. Nachträge enthält der personalwirtschaftliche Stellenplan 2013 in der vorliegenden Form Stellenmehrungen in Höhe von insgesamt 33.792, 56 Kosten jährlich.

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgende beide Nachträge für den Stellenplan 2013 und beauftragt die Verwaltung, die Änderungen entsprechend im personalwirtschaftlichen Stellenplan für den Haushalt 2013 zu berücksichtigen:

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 350 / 101, Leitung (m/w) Mini-Kinderhaus, von EG S7 nach EG S10 zu.
  2. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 350 / 201, Erzieher (m/w) und stv. Leitung Minikinderhaus, von EG S6 nach EG S8 zu.

 

 

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