ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/398/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

 

Zu 1.

Die Regierung von Oberbayern hat die Genehmigungsfähigkeit für ein Biomasseheizwerk mit Altholz der Kategorie I und II bejaht.

Um die Einhaltung der Altholzklassifizierung A II gewährleisten zu können, hat der Altholzlieferant die Aufbereitung der Hölzer und ihres Produktionsweges detailliert und umfassend darlegen müssen. Der Nachweis ist erfolgt und mit der Regierung von Oberbayern  abgestimmt. Das Ergebnis war eine abgestimmte positiv Liste der zu verwendenden Hölzer. Über diesen Sachverhalt ist der Stadtrat in einer nichtöffentlichen Sondersitzung am 9.3.2010 informiert worden. Der Beschlussvorlage ist zu entnehmen, dass hiermit nicht zu rechnen war, da in einer Fraktionsbesprechung im Juni 08 mit den Vertretern der Regierung seitens der städtischen Vertreter klar zum Ausdruck gebracht worden ist, dass nur AI und AII Hölzer zum Einsatz kommen sollen und die Vertreter der Regierung seinerzeit die strengen Auflagen nicht kommunizierten. 

Damit hat die Erste Bürgermeisterin zusammen mit ihrer Verwaltung den Stadtratsbeschluss  28.07.2009 umgesetzt und dafür Sorge getragen, dass gewährleistet ist, dass die Genehmigungsfähigkeit für das Biomasseheizwerk, so wie es der Stadtrat beschlossen hat, gegeben ist.

Auf die technische Konzeption hatte die Anforderung der Regierung von Oberbayern keinen Einfluss.

 

 

 

Zu 2.

Auf Grund des Fortschritts beim Projekt Geothermie – 1. Bohrung abgeschlossen, 2. Bohrung erfolgt, Genehmigung Geothermieheizzentrale lag vor, Baubeginn Geothermieheizzentrale Oktober 2009 – haben die Gesellschafter beschlossen, zunächst das Projekt Geothermie mit Ausbau Fernwärmenetz weiter zu verfolgen. Darüber ist der Stadtrat in einer nichtöffentlichen Sondersitzung am 9.3.2010 informiert worden.

Über dieses Teilprojekt sind im Folgenden die Finanzierungsgespräche geführt worden.

Die Zustimmung zu den Bürgschaften und zum Kreditvertrag umfasste nur die Finanzierung des Geothermieprojektes. Dies war dem Stadtrat bekannt.

Der Stadtrat hat den Business Plan, der den Finanzierungsprächen sowie der Bürgschaft, die für den Abschluss des Kreditvertrages gestellt werden musste, beschlossen. Aus diesem ist ersichtlich, dass das Geothermieprojekt ohne die Realisierung des Biomasseheizwerkes wirtschaftlich darstellbar ist.

Die Realisierung des Biomasseheizwerkes war zu diesem Zeitpunkt ausgesetzt.

Die Gesellschafter haben den Geschäftsführer im März 2010 beauftragt, das Biomasseheizwerk auf die wirtschaftliche Realisierbarkeit hin zu überprüfen. Die ursprüngliche Konzeption war zu diesem Zeitpunkt ca. 2 Jahre alt. Die Entwicklung des Gas- und Ölpreises verlangte eine kritische Analyse der geplanten Konzeption, um eine wirtschaftliche nachhaltige Entscheidung treffen zu können. Diese haben die Gesellschafter im Herbst 2010 gefasst. Über die Entscheidung ist der Stadtrat in seiner Sitzung am 30.09.2010 informiert worden.

 

 

Zu 3.

Die Kreditsumme an die Volksbank muss zurückgezahlt worden, da der Kreditvertrag über ein Jahr abgeschlossen ist. Der Vertrag läuft bis zum 31.03.2013. Das Landratsamt hat die erforderliche Genehmigung für die Bürgschaft erteilt. 

Die Volksbank hat in Aussicht gestellt, den Vertrag zu verlängern. Sollte sich die Gesellschafter darauf verständigen, so wird dem Stadtrat die Zustimmung zur Bürgschaft zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

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Anlagen

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