BESCHLUSSVORLAGE - B III/322/2013-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.03.2013
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I. Sachvortrag:
a) Die Fraktion „Bürger für Garching“ hat in der Stadtratssitzung am 28.02.2013 mehrere Anträge zum Haushalt gestellt:
1.Die Gesellschaftsanteile der Stadt Garching an der Energie-Wende-Garching GmbH & Co. KG (EWG) werden meistbietend verkauft. Hierzu wird unverzüglich ein öffentliches Bieterverfahren ausgeschrieben. Auf diese Weise kann die Kreditaufnahme von 8 Mio. €, deren Genehmigung laut Sachvortrag in der Stadtratssitzung vom 24.01.2013 fraglich ist, vermieden und der Verlust, welchen die Stadt Garching durch die Beteiligung an der EWG bisher erlitten hat, gemindert werden. Zudem ist für die EWG so ein Neuanfang möglich, nachdem bisher die Stadtverwaltung in der Führung und Aufsichtstätigkeit der EWG versagt hat.
Stellungnahme der Verwaltung:
Folgende Voraussetzungen müssten erfüllt sein:
Zustimmung des Mitgesellschafters
Zustimmung der finanzierenden Banken
Offen ist, ob der Käufer auch die bestehenden Altverbindlichkeiten mit übernimmt. I. d. R. hat der Aussteigende zur Sanierung der Gesellschaft einen Beitrag zu leisten. Die Bürgschaften bleiben möglicherweise bestehen. Dies ist bereits praktiziert worden (siehe AR). Erfahrungswerte aus anderen Kommunen zeigen, dass private Investoren auf Grund der Langfristigkeit des Engagements mit seinen Gewinnaussichten sehr zurückhaltendes Interesse haben.
Nachdem die Risiken wie Bohrung, Inbetriebnahme Geothermieheizzentrale und Vertrieb nicht mehr bestehen bzw. beherrschbar sind, ist ein Ausstieg zum jetzigen Zeitpunkt wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll. Äußerst fraglich ist, ob der Verkauf die bisher bereitgestellten Mittel erlöst und 2013 realiserbar ist. Ein Verkauf der Anteile der Stadt Garching wird daher negativ gesehen.
2.Für den Ortspark Garching beantragen wir einen kleinen Wettbewerb auszuschreiben, wobei die Landschaftsplaner unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Bürgerbefragung Pläne zur Umsetzung auf dem Grundstück der Stadt und für den näheren Umgriff anbieten sollen. Für diesen Wettbewerb wird in den Haushalt ein Betrag von EUR 50.000,- eingestellt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Da auch auf der Bürgerversammlung das Anliegen beschlossen wurde, wird vorgeschlagen, im Haushaltsentwurf 50.000 € von 2014 vorzuziehen.
3.Für den Bau bzw. die Straßenumgestaltung von folgenden Radwegen sind im Haushalt neben den EUR 24.000 Haushaltsreste weitere EUR 250.000 einzustellen:
• Asphaltierung des Schrannerwegs entlang Riemerfeld 2 bis zum Anschluss an den vorhandenen Asphalt im Norden,
Stellungnahme der Verwaltung:
Bis Herbst 2005 stellte sich folgende Situation dar: Der Römerhofweg war zwar nicht durchgehend ausgeleuchtet, hat aber eine durchgehende befestigte Asphaltdecke. Der Schrannerweg ist durchgehend ausgeleuchtet, hat jedoch keine durchgehende Asphaltdecke. Im Radwegekonzept der Stadt Garching ist diese Maßnahme mit Priorität 1 genannt.
Bereits in den Jahren 2002 bis 2004 wurde eine Verbesserung der Radwegeanbindung an das Forschungsgelände gefordert. Am 28.10.2005 konnte schließlich mit dem Freistaat Bayern (TU München) eine Vereinbarung abgeschlossen werden, dass zumindest 1 Weg (Römerhofweg) Asphaltiert und ausgeleuchtet ist. Die TUM beteiligte sich an den Baukosten sowie den Unterhaltsaufwand für die Beleuchtung.
Den Schrannerweg durchgehend zu asphaltieren wurde bzw. wird immer wieder gefordert, zuletzt von der SPD-Fraktion am 28.07.2009. Im Rahmen der HH-Beratungen für 2010 wurde dieser Antrag abgelehnt. Die Argumentation lag darin, dass eine Asphaltierung im Vorgriff auf die künftige Bauleitplanung eine Fehlinvestition (seinerzeit geschätzt auf 160.000€) eine Fehlinvestition sein wird.
Gleiches wird nun von der Fraktion Bürger für Garching mit Schreiben vom 15.02.2013 beantragt. Inzwischen wurde der Städtebauliche Ideenwettbewerb abgeschlossen und der 1. Preis als Grundlage für die weitere Bauleitplanung beschlossen. Der bestehende Verlauf des Schrannerweges weicht vom künftigen Planungskonzept ab, so dass es aus Sicht der Verwaltung keinen Sinn macht, den Schrannerweg durchgehend zu asphaltieren.
Berücksichtigt man für die Jahre 2009 bis 2013 entsprechend die Preissteigerungsraten, so geht die Verwaltung von einem Finanzbedarf von 180.000 – 200.000 € aus.
• Anlage eines Radwegs nordöstlich des Kreisels entlang der B11 bis zur Auffahrt an die BAB9 sowie die dortige Überquerung der B11 mit Anschluss an den Radweg Richtung Neufahrn,
Stellungnahme der Verwaltung:
Diese Maßnahme ist im Radwegekonzept mit Priorität 1 eingestuft. Der Wegeverlauf entlang der B 11 ist im Entwurf des 1. Preises des Ideenwettbewerbes entsprechend dem Antrag berücksichtigt (war auch Vorgabe in der Auslobung). Entlang der B 11 gehört ein großer Teil der benötigten Wegefläche der Stadt Garching. Der nördliche Teil (ab Heizkraftwerk der TU bis Ludwig-Prandtl-Straße) gehört dem Freistaat Bayern. Grundstücksverhandlungen wurden/konnten bisher nicht geführt/werden. Die Verwaltung geht zwar davon aus, dass man sich mit dem Freistaat Bayern diesbezüglich einigen wird.
Ferner wird laut 1. Preis der Kreisverkehr nach Norden Verlegt. Dies würde wiederum bedeuten, dass der Fuß- und Radweg dem Knotenpunktverlauf angepasst werden müsste und zusätzliche Kosten verursachen würde.
Aus Sicht der Verwaltung sollte zumindest abgewartet werden, ob es zu einem Umlegungsverfahren aller im Plangebiet betroffen Grundstückseigentümer kommt oder nicht. Wieso sollte die Stadt Garching den Fuß- und Radweg alleine bezahlen, wenn man auf der anderen Seite die Baukosten in die Umlegung einfließen lassen kann.
Aufgrund der fehlenden Grundstücksflächen, der noch ausstehenden Planungsphase ist aus Sicht der Verwaltung ohnehin mit einer Realisierung der Maßnahme in 2013 nicht realistisch.
• Ergänzung des Radwegs am Kreisel beim Vielberth Gewerbepark bis zur Kleingartenanlage
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach den rechtsgültigen Bauleitplänen ist eine entsprechende Anbindung möglich. Die Kosten für einen Fuß- und Radweg mit einer Länge von ca.100 m und Breite von ca. 2,50 m belaufen sich auf ca. 40.000 € zzgl. Planungskosten ca. 10.000 €. Die Maßnahme ist als Priorität 1 einzustufen und könnte aus Sicht der Verwaltung hergestellt werden, wenn die hierfür erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Dies kann bei der derzeitigen Haushaltslage nur durch Einsparungen an anderer Stelle geschehen.
4.Für die Gebäudesanierung soll der vorgesehene Betrag erheblich aufgestockt werden. Folgende städtische Gebäude sind in den kommenden Jahr zu sanieren:
• Dachsanierung Büchereitrakt / Bürgerhaus. Hier muss endlich ein tragfähiges energetisch sinnvolles Gesamtkonzept erstellt werden. .
Stellungnahme der Verwaltung:
Ein von Architekturbüro Prof. Betsch erarbeitetes Sanierungskonzept liegt vor. Es sieht die Sanierung von Dach, Fenstern und Fassade sowie der Garderoben und WC-Anlagen vor.
Der Punkt Sanierung Bürgerhaus wurde im Haushaltsentwurf bereits berücksichtigt und ist mit 1,95 Mio. € im Finanzplan für 2015 veranschlagt (Planungskosten teilweise schon 2014). Eine frühere Umsetzung macht wenig Sinn, da das Bürgerhaus 2014 schon mit Veranstaltungen belegt ist. Zudem hatte der Stadtrat beschlossen, das Bürgerhaus auch Echinger Vereinen zur Verfügung zu stellen, da das dortige Bürgerhaus noch saniert wird.
Der Antrag ist daher abzulehnen.
• Die städtischen Gebäude Föhrenweg 1-3 bedürfen einer energetischen Sanierung, um eine angemessene Vermietung weiterhin gewährleisten zu können. Hierfür sind angemessene Haushaltsmittel vorzusehen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Da zwischenzeitlich das Gebäude Schleißheimer Straße 45 geräumt werden konnte, kann dieses Objekt nun abgerissen werden. Man sollte sich daher Gedanken über das gesamte Areal, zu dem auch der Föhrenweg 1-3 gehört, machen. Wenn auch für das Vereinsheim von „Jedvinsto“ eine Alternative gefunden werden kann, besteht die Möglichkeit das Gesamtgrundstück zu veräußern. Die BML oder auch die Baugenossenschaft Ober- und Unterschleißheim wären ggf. daran interessiert. Dann könnte der Bereich an der Schleißheimer Straße neu bebaut und der Föhrenweg 1-3 saniert werden, die Stadt müsste kein Geld in die Hand nehmen und hätte im Gegenteil sogar noch Einnahmen.
Man sollte auch bedenken, dass viele der derzeitigen Mieter sich die höheren Mieten nach der Sanierung nicht leisten können und vermutlich ausziehen müssten.
Der Antrag ist daher abzulehnen.
Generell ist zu den Anträgen der Fraktion „Bürger für Garching“ zu sagen, dass in dem Schreiben keine seriösen Aussagen zur Finanzierung der gewünschten Mehrausgaben gemacht werden.
b) Die Verwaltung unterbreitet den in Anlage 1 aufgeführten Änderungsvorschlag zum ursprünglichen Haushaltsentwurf. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Stadt Garching der EWG 2013 und in den Folgejahren nur die Mittel zur Verfügung stellt, die für den Schuldendient und notwendige Investitionen benötigt werden und kein Beitrag zur kurzfristigen Entschuldung geleistet wird. Die Mehrkosten für die Kinderkrippe Einsteinstraße, der von der SPD-Fraktion beantragte erneute Zuschuss für das Festival „Garnix“ sowie andere zwischenzeitliche Veränderungen sind berücksichtigt. Unter Entnahme des kompletten Jahresüberschusses 2012 aus der Rücklage ist mit dem aufgeführten Änderungsvorschlag ein Haushalt ohne Neuverschuldung möglich.
Demnach ergibt sich folgende neue Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
Stadt Garching b. München für das
Haushaltsjahr 2013
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Garching b. München
folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen mit | 46.700.000 € |
in den Ausgaben mit | 46.700.000 € |
und im Vermögenshalt
in den Einnahmen mit | 15.004.000 € |
in den Ausgaben mit | 15.004.000 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
Kreditaufnahmen für Investitionen der “Stadtwerke Garching” sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan der “Stadtwerke Garching” werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)280 v.H.
b) für die Grundstücke (B)280 v.H.
2.Gewerbesteuer330 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 6.000.000 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der “Stadtwerke Garching” wird auf 250.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.
Garching, ____________________
Stadt Garching b. München
Hannelore Gabor
Erste Bürgermeisterin
II. BESCHLUSSANTRAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
a) Zu den Anträgen der Fraktion „Bürger für Garching“:
- Der Verkauf der Anteile an der EWG wird abgelehnt.
- Für die Planung des Ortsparkes werden 50.000 € in den Haushalt eingestellt.
- Die beantragten Radwege werden abgelehnt.
- Der für die Gebäudesanierung vorgesehene Betrag wird 2013 nicht aufgestockt. Die Sanierung des Bürgerhauses bleibt in der Finanzplanung 2015.
b) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss (mit den Änderungen gemäß Anlage 1):
Der Stadtrat beschließt:
- Die Haushaltssatzung 2013 und den Haushaltsplan 2013 mit Anlagen.
- Den Finanzplan 2014 bis 2016 als Anlage zum Haushaltsplan 2013.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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52,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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431,5 kB
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