BESCHLUSSVORLAGE - B III/322/2013-3
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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21.03.2013
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I. Sachvortrag:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2013 der Stadt Garching mit Finanzplan und Anlagen wurde den Mitgliedern des Stadtrates zugestellt und im Haupt- und Finanzausschuss in 2 Sitzungen am 19.02.2012 und 11.03.2011 vorberaten. Dabei wurden einige Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsentwurf und der Stellenplan beschlossen. Die Änderungsliste ist als Anlage beigefügt.
Der Haushalt ist in der vorgelegten Form genehmigungsfrei, muss aber trotzdem der Kommunalaufsicht vorgelegt werden.
Dieser Haushalts ist ein Sparhaushalt, begründet durch weiter notwendige Finanzierung der Energie-Wende-Garching GmbH & Co. KG (EWG) und die gesetzlich auferlegten Verpflichtungen hinsichtlich Kinderbetreuung und energetischer Sanierung öffentlicher Gebäude. Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt zwar durch voraussichtlich höhere Steuereinnahmen, aber durch die Mehrausgaben u.a. bei der Kreisumlage und für das Gymnasium (Containerschule, Zinsausgaben) bleibt die Zuführung an den Vermögenshaushalt auf annähernd gleichem Niveau wie im Vorjahr, was sich dann bei der Finanzierung von Investitionen negativ auswirkt. Für Wahlgeschenke sind daher keine Mittel vorhanden.
Die wichtigsten Eckdaten sind folgende:
Der Haushalt hat ein Volumen von 46,700 Mio. € im Verwaltungshaushalt und 15,004 Mio. € im Vermögenshaushalt.
Die wichtigsten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes sind die Gewerbesteuereinnahmen (23 Mio. €) und die Einkommensteuerbeteiligung (8,5 Mio. €). Die sonstigen Steuern und Zuweisungen machen ca. 5,3 Mio. € aus, die Einnahmen aus „Verwaltung und Betrieb“ ca. 8,4 Mio. € und die sonstigen Finanzeinnahmen ca. 1,5 Mio. €.
Hauptausgabeposten im Verwaltungshaushalt sind die Kreisumlage (ca. 10,7 Mio. €), die Gewerbesteuerumlage ca. (ca. 4,3 Mio. €) und die Personalausgaben (ca. 8,1 Mio. €). Daneben fließen ca. 6,8 Mio. € in den Unterhalt und die Bewirtschaftung von Gebäuden, Straßen und Grundstücken, ca. 3,7 Mio. € in laufende Zuschüsse (davon ca. 2,5 Mio. € für Kinder- und Jugendbetreuung) sowie ca. 0,86 Mio. € für sonstige Finanzausgaben. Die „bereinigte“ Zuführung an den Vermögenshaushalt (ohne Sonderrücklage aus den Pachteinnahmen U-Bahn) beträgt 4.955.700 €.
Als wesentliche Einnahmen im Vermögenshaushalt werden neben der Zuführung vom Verwaltungshaushalt aus Grundstücksverkäufen (ca. 3,54 Mio.), Beiträgen und ähnlichen Entgelten (1,07 Mio. €) und Zuschüssen für Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen (ca. 2,52 Mio. €, davon für U-Bahn 841.700 €) erwartet. Der Jahresüberschuss 2012 in Höhe von (mindestens) 2,25 Mio. € soll der Rücklage wieder entnommen werden.
Im Haushalt sind im Vermögenshaushalt aufgrund der Finanzsituation nur Investitionen enthalten, die bereits begonnen worden oder aus Sicht der Verwaltung unaufschiebbar sind. Dazu gehören der Umbau/Erweiterung der Feuerwehr Hochbrück, die Umgestaltung der B11 im Stadtgebiet und der Neubau einer Kinderkrippe, um dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz begegnen zu können. Auch für den Neubau des Gymnasiums müssen weitere Mittel bereitgestellt werden. Die EWG benötigt 2013 ohne Entschuldung von ihren beiden Gesellschaftern jeweils ca. 2,9 Mio. €.Weitere Investitionen (z.B. Sanierung Bürgerhaus(für 2015 vorgemerkt), Grundschule Ost und Römerhof, Neubau Feuerwehrhaus Garching, Neubau VHS, Gestaltung der Kommunikationszone, Neubau weiterer Kinderbetreuungseinrichtungen, Fortführung der Umgehungsstraße nach Süden usw.) wären zwar wünschenswert, sind aber derzeit nicht finanzierbar und meist auch in der Höhe der Kosten noch unbekannt. Insgesamt sind ca. 4,56 Mio. € für Hochbaumaßnahmen und ca. 3,57 Mio. € für Tiefbaumaßnahmen vorgesehen, dazu ca. 1,2 Mio. € für Beschaffungen von Fahrzeugen und Gegenständen und ca. 1,62 Mio. € Investitionszuschüsse an die beiden Schulzweckverbände.
Die aufgeführten Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf haben Auswirkungen auf das Haushaltsvolumen. Die Haushaltssatzung ändert sich wie folgt:
Haushaltssatzung
Stadt Garching b. München für das
Haushaltsjahr 2013
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Garching b. München
folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen mit46.700.000 €
in den Ausgaben mit46.700.000 €
und im Vermögenshalt
in den Einnahmen mit15.004.000 €
in den Ausgaben mit15.004.000 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförde-rungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
Kreditaufnahmen für Investitionen der “Stadtwerke Garching” sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan der “Stadtwerke Garching” werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)280 v.H.
b) für die Grundstücke (B)280 v.H.
2.Gewerbesteuer330 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 6.000.000 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der “Stadtwerke Garching” wird auf 250.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.
Garching, ____________________
STADT GARCHING B. MÜNCHEN
Hannelore Gabor
Erste Bürgermeisterin
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt mehrheitlich (8:4) die Verabschiedung des Haushaltes 2013 mit den im Sachvortrag genannten Änderungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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52,6 kB
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