BESCHLUSSVORLAGE - II-BT/600/2013
Grunddaten
- Betreff:
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Abschluss einer Vereinbarung zum Ausbau der Ortsdurchfahrt B11 in Garching zwischen dem Staatlichen Bauamt Freising und der Stadt Garching b.M.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bautechnik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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21.03.2013
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I. Sachvortrag:
1. Gegenstand und Grundlagen
Die Stadt Garching und die Straßenbauverwaltung des Staatlichen Bauamtes Freising beabsichtigen die Bundesstraße B11 in der Ortsdurchfahrt zwischen der B 471 alt und Bürgermeister Amon Str. und zwischen dem Hüterweg und der Lehrer Stieglitz Str. als Gemeinschaftsmaßnahme auszubauen. In der BPU-Sitzung am 13.09.2011 und in der Stadtratssitzung am 06.10.2011 wurde bereits die Planung für den Ausbau vorgestellt und dem Planungsentwurf zugestimmt.
Grundlage dieser Vereinbarung sind das Bayerische Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) und die Ortsdurchfahrtenrichtlinie (ODR), sowie die sonst für den Straßenbau geltenden Vorschriften und Richtlinien.
2. Kostenverteilung
Die Kostenverteilung, für die Herstellung von Fahrbahnen, Gehwegen und Parkbuchten, wurde auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes bzw. nach der Richtlinie über die Rechtsverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen von Bundesstraßen errechnet. Demnach ist der Kostenverteilungsschlüssel:
-Bund =54%
-Stadt=46%
Kosten für die Oberflächenentwässerung werden entsprechend der Baukosten und den Einzugsflächen (69% Straßenbauverwaltung, 31 % Stadt) berechnet und belaufen sich voraussichtlich auf 190.990,- € Anteil für die Stadt. Der endgültige Kostenanteil wird nach den der Abrechnung zugrunde liegenden Einheitspreisen ermittelt. Die Mehraufwendungen für den Unterhalt der Entwässerungsanlagen in den nächsten 80 Jahren, werden durch die Zahlung eines einmaligen Betrages in Höhe von 14.406,16€ an die Straßenbauverwaltung abgelöst.
Die Stadt vergütet der Straßenbauverwaltung die Übernahme der Bauleitung, Bauaufsicht und Verwaltungsaufgaben mit 5% der anteiligen Brutto-Baukosten, ohne den Grunderwerb.
3. Grunderwerb
Der Grunderwerb wird von den Vertragspartnern jeweils für den in ihrer Zuständigkeit liegenden Bereich durchgeführt.
Vorhandene öffentliche Verkehrsflächen gehen entschädigungslos in das Eigentum des jeweiligen Baulastträgers über.
Nach Beendigung der Baumaßnahme ist eine amtliche Vermessung und Vermarkung erforderlich. Die Kosten hierfür werden nach dem Kostenverteilungsschlüssel 54% Straßenbauverwaltung und 46% Stadt getragen.
In den Haushaltsstellen Umbau Münchener Straße 2.63150.95000 und Umbau Freisinger Landstraße 2.63160.95000 sind die benötigten Gelder dafür enthalten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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201,5 kB
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